Weiter Kritik an Ausnahmen bei Impfpflicht

Nach der Kritik mehrerer Fachärztegesellschaften wegen der Ausnahmen von der CoV-Impfpflicht hat sich gestern Maria Paulke-Korinek, Leiterin der Abteilung Impfwesen im Gesundheitsministerium, im Ö1-Mittagsjournal zu Wort gemeldet.

Sie unterstützte die Meinung der Fachärzteschaft, dass eine reduzierte Immunantwort besser als gar keine Impfung sei. Es werde geprüft, welche Änderungen sinnvoll seien, sagte sie zur geforderten Umformulierung der Verordnung.

Man sei in ständigem Austausch mit den Juristen und Juristinnen, sagte Paulke-Korinek zur mehrfach kritisierten Verordnung zu den Impfausnahmen, über die sich auch die Österreichische Gesellschaft für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin (OEGIT) beklagt hat. Sie sei in vielen Punkten „unverständlich und teilweise auch patientengefährdend“, hieß es von der OEGIT.

Dies beziehe sich vor allem auf die Tatsache, „dass u. a. empfohlen wird, Patient:innen mit eingeschränkter Immunantwort oder unter immunsuppressiver Therapie, Patient:innen nach Transplantationen oder mit hämato-onkologischen Erkrankungen von der Impfpflicht zu befreien“.

Reduzierter Schutz besser als keine Impfung

Zu möglichen Befreiungen sagte Paulke-Korinek, dass es tatsächlich Personen gebe, die nicht impfbar seien, etwa unmittelbar nach Organ- oder Stammzellentransplantationen. Jedoch unterstütze sie die Meinung, dass eine reduzierte Immunantwort nach einer Impfung besser sei als gar keine: „Wenn aus medizinischer Sicht eine Impfung möglich ist, dann soll sie zum ehestmöglichen Zeitpunkt natürlich auch gemacht werden“, ein suboptimaler Impfschutz sei besser als gar keiner – zudem gebe es einzelne Fälle, bei denen die Impfung auch ganz gut anspreche.

Die Verwunderung der Fachärzteschaft resultiert aus der Tatsache, dass es bei den Ausnahmen meist um Patienten geht, die unter einer immunsuppressiven Therapie stehen. Das ist der Personenkreis, der beim Start der Impfungen noch in der höchsten Prioritätsstufe für eine Impfung stand.

„Die neue Impfpflichtverordnung widerspricht gängigen Empfehlungen für unsere Patientinnen und Patienten“, hatten bereits gestern die Fachleute von Nephrologie, Rheumatologie, Gastroenterologie und Transplantationsmedizin in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) geschrieben. Die Ausnahmegründe seien „aus ärztlicher und wissenschaftlicher Sicht in keinster Weise nachvollziehbar“.