Impfpflicht: Kommission legt Vorgangsweise fest

Die Expertenkommission zur Evaluierung der Impfpflicht hat heute ihre erste Sitzung abgehalten und sich konstituiert. Es wurde die Arbeitsweise besprochen und festgelegt, wie man an das Thema herangeht.

Zunächst werden die Mediziner die gesetzlichen Vorgaben Kapitel für Kapitel aufbereiten und die Juristen danach anhand der medizinischen Erkenntnisse Schlussfolgerungen für den Vollzug des Gesetzes ziehen, hieß es im Anschluss an die Sitzung.

Auch die gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination (GECKO) tagt heute wieder, morgen ist mit einem entsprechenden Bericht zu rechnen.

Der Expertenkommission zur Evaluierung der Impfpflicht gehören neben den beiden Medizinern Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch auch Staats- und Medizinrechtler Karl Stöger und Rechtswissenschaftlerin Christiane Wendehorst an. Die Kommission soll bis spätestens 8. März einen ersten Bericht vorlägen.

Änderungen möglich

Stöger hatte vor seiner Nominierung für die Kommission gegenüber dem „Standard“ eine Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen vorgeschlagen. „Das hätte den Vorteil, dass man das Bestandspersonal leichter erfassen kann.“

Ansonsten müsse der Arbeitgeber prüfen, ob jemand in einem anderen Bereich einsetzbar wäre. Neben Gesundheitsberufen könnten zum Beispiel auch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen zur Impfung verpflichtet werden – dafür müsste allerdings das Gesetze wieder geändert werden.

Der Impfexperte Kollaritsch hatte im Jänner gemeint, dass eine Verschiebung der Impfpflicht in den Mai machbar wäre. „Ganz sicher gelten“ müsse die Verpflichtung aber vor Beginn der nächsten Herbstsaison. Ähnlich äußerte sich Schernhammer vor wenigen Tagen. Ein „Scharfmachen“ der Impfpflicht erst im Herbst könnte zu spät sein, weil der Impfstoff eine gewisse Zeit brauche, um seine Wirkung zu entfalten.