Wolfgang Mückstein (Grüne)
APA/Florian Wieser
Kontrollen bei Impfpflicht

Mückstein rudert bei Termin zurück

Die Wirrnisse um die Impfpflicht nehmen kein Ende. Hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Samstag auf Ö1 noch gesagt, dass der Start als Kontrolldelikt ab Mitte März feststehe, hieß es wenige Stunden später: Etwaige Empfehlungen der Expertenkommission für einen anderen Termin würden politisch bewertet, dann erst falle eine Entscheidung.

Laut Impfpflichtgesetz ist vorgesehen, dass prinzipiell mit 15. März Phase zwei starten soll: Ab dann kann die Polizei im Rahmen ihrer Kontrollen auch den Impfnachweis überprüfen und einen Verstoß bei den Bezirksverwaltungsbehörden anzeigen. In Phase drei kommt es dann zu einem automationsunterstützten Datenabgleich, um die Ungeimpften zu eruieren.

Mückstein verwies in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ gefragt nach dem Start des Kontrolldelikts auf das geltende Gesetz, „das drei Phasen vorsieht, und in der zweiten Phase ab 15. März wird stichprobenartig kontrolliert, und wenn man keinen Impfnachweis vorlegen kann, dann wird gestraft. Und dabei bleibt es, das ist gültige Gesetzeslage.“

Man habe aber auch gesetzlich eine Kommission vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen die epidemiologische Situation beurteile und eine verfassungsrechtliche Einschätzung abgebe – erstmalig bis 8. März. Auf die Frage nach einem etwaigen Kippen des 15. März antwortete Mückstein: „Wir treten in die Phase zwei ein am 15. März, und die Phase drei wird dann, entsprechend den Expertenempfehlungen (…), in weiterer Folge in Kraft treten.“

„Klarstellung“ folgte auf dem Fuße

In einer schriftlichen „Klarstellung“ betonte der Minister dann Samstagnachmittag ausdrücklich die Flexibilität, die das Impfpflichtgesetz bei der Umsetzung biete. Die Expertenkommission werde empfehlen, wann Phase drei in Kraft treten wird – möglicherweise erst im Herbst. „Wenn es im Rahmen dieses Berichtes neue Empfehlungen zu den Startterminen der im Gesetz vorgesehenen Phasen gibt, dann sind diese politisch zu bewerten und entsprechend zu entscheiden“, ließ Mückstein nunmehr den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Kontrollen offen.

Am Freitag hielt die Expertenkommission zur Evaluierung der Impfpflicht ihre erste Sitzung ab und konstituierte sich. Zunächst werden die medizinischen Fachleute die gesetzlichen Vorgaben Kapitel für Kapitel aufbereiten, danach die juristischen Experten Schlussfolgerungen für den Vollzug des Gesetzes ziehen.

Kommission wird „keinerlei Zurufe akzeptieren“

Der Expertenkommission gehören neben der Epidemiologin Eva Schernhammer und dem Infektiologen Herwig Kollaritsch auch Staats- und Medizinrechtler Karl Stöger sowie Rechtswissenschaftlerin Christiane Wendehorst an. Die Kommission soll bis spätestens 8. März einen ersten Bericht vorliegen. „Wir werden sicherlich keinerlei Zurufe akzeptieren“, und man habe auch keine erhalten, betonte Wendehorst gegenüber der ZIB Freitagabend die Unabhängigkeit der Kommission von der Regierung.

Stöger hatte vor seiner Nominierung für die Kommission gegenüber dem „Standard“ eine Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen vorgeschlagen. „Das hätte den Vorteil, dass man das Bestandspersonal leichter erfassen kann.“ Ansonsten müsse der Arbeitgeber prüfen, ob jemand in einem anderen Bereich einsetzbar wäre. Neben Gesundheitsberufen könnten zum Beispiel auch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen zur Impfung verpflichtet werden – dafür müsste allerdings das Gesetz wieder geändert werden.

Impfexperte Kollaritsch hatte im Jänner gemeint, dass eine Verschiebung der Impfpflicht in den Mai machbar wäre. „Ganz sicher gelten“ müsse die Verpflichtung aber vor Beginn der nächsten Herbstsaison. Ähnlich äußerte sich Schernhammer vor wenigen Tagen. Ein „Scharfmachen“ der Impfpflicht erst im Herbst könnte zu spät sein, weil der Impfstoff eine gewisse Zeit brauche, um seine Wirkung zu entfalten.

Seit Samstag geht es in weiten Teilen Österreichs jedenfalls wieder etwas lockerer zu, in Gastronomie und Tourismus sowie in vielen Freizeiteinrichtungen wie Skiliften und Zoos gilt nunmehr die 3-G-Regel statt der 2-G-Regel. Man muss also nicht unbedingt geimpft oder genesen sein, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis.

Wien weiter auf der Bremse

Wien bleibt allerdings strenger, hier bleibt Ungeimpften der Zugang zur Gastronomie weiterhin verwehrt. „So goldglänzend, wie wir gerade tun, ist es nicht in Europa“, bekräftigte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) im „Club 3“-Gespräch mit „Kronen Zeitung“, „Kurier“ und „profil“. „Man kann natürlich sagen: Wurscht, wie viele sterben, ich ziehe mein Ding durch. Wir machen das nicht.“ Der 5. März, wie von der Bundesregierung in Aussicht gestellt, sei als Zeitpunkt für eine de facto komplette Öffnung „einfach zu früh“, so Hacker. Die Wiener werden sich noch länger gedulden müssen: „Ab April kann möglicherweise die eine oder andere Maßnahme noch weiter gelockert werden.“

Die Stadt Wien hat inzwischen auch die eigene CoV-Maßnahmenbegleitverordnung an die neue bundesweite Verordnung angepasst. Für Lokale gilt in der Bundeshauptstadt unverändert die 2-G-Regel. Geimpft oder genesen zu sein ist auch Voraussetzung für den Besuch des Fitnesscenters oder einer anderen Indoor-Sportstätte. Als Zuschauer oder Zuschauerin einer Indoor-Sportveranstaltung gilt aber die Regelung des Bundes – 3-G plus FFP2-Maske.

Keine Änderung bei Gültigkeit von PCR-Tests

Auch die bisher bekannte Gültigkeitsdauer für Tests in Wien bleibt aufrecht: Ein PCR-Test gilt weiterhin nur 48 Stunden ab Probeentnahme, Antigen-Schnelltests, die von befugten Stellen abgenommen werden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden.

Die ursprünglich vom Bund angekündigte Verkürzung der Gültigkeit von PCR-Tests für die Gastronomie von 72 auf 48 Stunden findet sich übrigens nicht in der aktuellen Verordnung, die am Freitagabend veröffentlicht wurde, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums bestätigte. Es bleibt also bei PCR-Tests abseits von Wien bei 72 Stunden Gültigkeit ab Probenentnahme.

Was die neue Teststrategie betrifft – Tests sollen künftig nicht mehr für alle gratis sein –, erwartet Mückstein in ein bis zwei Wochen Ergebnisse der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO). Testen sei etwa dann sinnvoll, wenn man in ein Pflegeheim oder ein Krankenhaus gehe, und da werde das Testen auch gratis bleiben. Wien besteht darauf, dass das PCR-Testsystem „Alles Gurgelt“ gratis bleiben soll. Hacker schlug vor, die Tests landesweit mit jener Milliarde weiter zu finanzieren, die durch die abgeblasene Impflotterie frei geworden ist.