Kocher: 3-G-Regel am Arbeitsplatz soll fallen

Die wegen der Pandemie eingeführte CoV-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz für Unternehmen läuft mit Ende März aus, sagte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher heute vor dem Ministerrat.

Zusätzlich wird die maximale Dauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit um zwei Monate ausgeweitet. Betriebe, die seit Beginn der CoV-Krise in der CoV-Kurzarbeit sind, können damit bis Ende Mai in die reguläre Kurzarbeit, die mit Ende Juni befristet ist, wechseln.

Mit den weitgehenden Öffnungen im März in den meisten Lebensbereichen soll auch die 3-G-Regel am Arbeitsplatz fallen, bekräftigte Kocher. Die Verantwortlichkeit verlagere sich damit wieder auf die Betriebe. Für Details müsse man aber die Verordnung des Gesundheitsministers abwarten.

Anpassung zu Kurzarbeit beschlossen

Die CoV-Kurzarbeit wurde für besonders betroffene Betriebe eingeführt und sieht einen 100-prozentigen Kostenersatz für die Unternehmen vor. Die reguläre Form der Kurzarbeit sieht einen Abschlag von 15 Prozent im Vergleich zur CoV-Kurzarbeit vor. Beide Formen sind für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer identisch, sie erhalten 80 bis 90 Prozent ihres Gehalts.

Im Ministerrat heute wurde aber eine technische Anpassung beschlossen: Die maximale Inanspruchnahme der Kurzarbeit wurde von 24 auf 26 Monate verlängert.

Kocher: Millionen Arbeitsplätze gerettet

Die CoV-Kurzarbeit sei während der Pandemie ein „ganz wichtiges Kriseninstrument“ gewesen, sagte Kocher. Seit Beginn der Pandemie seien rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze in 120.000 Betrieben österreichweit gesichert worden. Kocher bedankte sich nicht nur beim AMS und den Sozialpartnern, sondern auch den Steuerzahlerinnen und -zahlern, die das finanziert haben – es sei eine gemeinschaftliche Anstrengung gewesen, um „Massenarbeitslosigkeit“ zu vermeiden.