Die seit Anfang November bundesweit geltende 3-G-Regel am Arbeitsplatz soll laut Regierung am 5. März voraussichtlich auslaufen. Ob danach noch viele Unternehmen von ihren Mitarbeitern einen 3-G-Nachweis verlangen werden, ist derzeit noch offen. Angesichts der noch ausstehenden Verordnung sind viele Fragen offen – unklar ist auch, was es für die Belegschaften bedeutet.
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