GB: Vorwürfe gegen Justiz bei Umgang mit Vergewaltigungen

In einem offiziellen Untersuchungsbericht sind der britischen Justiz schwere Versäumnisse bei der Aufarbeitung von Vergewaltigungen vorgeworfen worden. „Vergewaltigungsopfer werden von der Strafjustiz kontinuierlich und systematisch im Stich gelassen“, lautet das Urteil der zuständigen Aufsichtsbehörden, deren Untersuchungsbericht gestern veröffentlicht wurde.

Besonders werden eine mangelnde Kooperation zwischen der Polizei und Staatsanwaltschaften und eine unzureichende Kommunikation mit den Opfern kritisiert. So käme es oft vor, dass diese lange nicht erführen, was mit ihrem Verfahren passiere.

Fast zwei Jahre bis Gerichtsverfahren

Im Schnitt dauert es dem Bericht zufolge von dem Zeitpunkt, zu dem ein Fall bei der Polizei angezeigt wird, fast zwei Jahre (706 Tage), bis ein Verfahren vor Gericht beginnt. Die Aufsicht schlägt vor, zumindest temporär Gerichte zu etablieren, die sich ausschließlich Vergewaltigungsfällen widmen, um den Rückstau abzuarbeiten.

Für ihre Untersuchung werteten die beiden Aufsichtsbehörden HM Inspectorate of Constabulary and Fire and Rescue Services (HMICFRS) und HM Crown Prosecution Service Inspectorate (HMCPSI) mehr als 550 Akten von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Beweise aus Befragungen und Aussagen von 135 Opfern von Vergewaltigungen sowie Hilfsorganisationen aus. Der Chef der Generalstaatsanwaltschaft, Max Hill, erkannte die in dem Bericht festgestellten Mängel an und räumte ein, es gebe eine „Vertrauenskrise“. Man wolle daran arbeiten, dass die Opfer den Umgang mit ihren Fällen bekämen, den sie verdienen.