Europarat suspendiert Russland

Der Europarat hat Russland wegen des Angriffs auf die Ukraine suspendiert. Das Ministerkomitee mit Vertretern und Vertreterinnen der 47 Mitgliedsländer entschied heute, Russland wegen schwerer Verstöße von seinen Repräsentationsrechten innerhalb der Straßburger Organisation zu entbinden. Russland bleibt dennoch formell Mitglied.

Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg ist gemeinsam mit seinem Gerichtshof für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten zuständig. Er ist kein Organ der Europäischen Union. Russland und die Ukraine sind beide Mitglied des Europarats.

In der Geschichte des Europarats wurde Artikel 8 der Statuten zur Suspendierung bisher erst einmal angewandt – gegen die griechische Militärjunta. Diese vollzog 1969 dann den griechischen Austritt aus dem Europarat.

Gemäß Artikel 8 der Statuten des Europarats droht die Suspendierung, wenn der Respekt der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten schwerwiegend verletzt wurde. In einer weiteren Eskalationsstufe könnte ein Mitgliedsland auch zum Austritt aufgefordert oder ausgeschlossen werden.