IStGH prüft mögliche Menschenrechtsverbrechen

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kommt Anfang nächster Woche zu Anhörungen über mögliche russische Menschenrechtsverbrechen in der Ukraine zusammen. Bei den öffentlichen Sitzungen am Montag und Dienstag gehe es um den „Verdacht des Völkermords“, erklärte gestern das oberste Rechtsorgan der Vereinten Nationen. Die ukrainische Regierung hatte den IGH zuvor angerufen und Russland die Planung eines Völkermords in der Ukraine vorgeworfen.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hatte am Montag bereits angekündigt, nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs „so schnell wie möglich“ eine Untersuchung zur Lage in der Ukraine einzuleiten. Es gebe „ausreichende Hinweise auf mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in der Ukraine seit der Annexion der Krim-Halbinsel durch Russland 2014.

Russland zog sich allerdings vom IStGH zurück. Der Strafgerichtshof hätte also nur Zugriff auf Russen, wenn sie in Ländern festgenommen werden, die die Rechtssprechung des IStGH anerkennen.

Entscheidungen des IGH wiederum sind endgültig und können nicht angefochten werden. Jedoch verfügt er nicht über Möglichkeiten, seine Urteile durchzusetzen.