Karmasin bezog Gehaltsfortzahlung als Ministerin

Die ehemalige ÖVP-Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin sorgt weiter für Aufruhr. Sie soll nach Ende ihrer Amtszeit eine Gehaltsfortzahlung beantragt haben, obwohl sie andere Einkünfte hatte. Das berichtete die ZIB2 gestern Abend. Karmasins Anwalt wurde damit zitiert, dass die „Optik nicht gut“ sei und daher eine Rückzahlung eingeleitet wurde.

Weitere Vorwürfe gegen Karmasin

Gegen die ehemalige ÖVP-Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin wird wegen Kickback-Zahlungen, die sie noch als Familienministerin für fragwürdige Umfragen des Finanzministeriums kassiert haben soll und wegen angeblicher Preisabsprachen bei späteren Studien für das Sportministerium ermittelt. Zusätzlich soll Karmasin nach ihrem Abgang als Ministerin auch noch eine Gehaltsfortzahlung beantragt haben – auch das mutmaßlich illegal.

Politikerinnen und Politiker, die aus dem Amt ausscheiden und keinen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit (kein Rückkehrrecht oder etwa keinen Anspruch auf ein Mandat) haben, bekommen auf Antrag weiter 75 Prozent der Monatsbezüge für maximal sechs Monate. Karmasin soll vier Monatsbezüge erhalten haben, das sind in etwa 50.000 Euro.

Derzeit in U-Haft

Karmasin, die maßgeblich in die ÖVP-Inseratenaffäre um mit Steuergeld erkaufte Umfragen verwickelt sein soll, sitzt derzeit in U-Haft, weil sie sich nach ihrer politischen Karriere mit illegalen Preisabsprachen Aufträge vom Sportministerium verschafft haben soll. Für zwei Studien hatte Karmasin dem Ministerium insgesamt 140.268 Euro in Rechnung gestellt.

Wie aus einer vor Kurzem erfolgten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ durch Sportminister und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hervorgeht, werden die beiden Karmasin-Studien – neben etlichen weiteren – nun von der internen Revision geprüft. Sie finden sich laut Kogler „am Revisionsplan 2022“.

Karmasins zeitlich erste Studie für das Sportministerium zum Thema „Motivanalyse Bewegung und Sport“, die sie im April 2020 abrechnete, hatte ein Auftragsvolumen von 63.600 Euro. „Auftrag war, mittels Befragung einer breiten Zielgruppe die Gründe zu erheben, warum in Österreich bestimmte Personengruppen Sport bzw. keinen Sport betreiben. Dazu wurden insbesondere Fragen zur subjektiven Wahrnehmung von Vorteilen und Nutzen, Barrieren, Angeboten, Kampagnen u. ä. gestellt und ausgewertet“, beschreibt Kogler in seiner Anfragebeantwortung den Inhalt der Studie, die „der internen Abstimmung“ gedient habe. Eine Veröffentlichung sei nicht vorgesehen gewesen.

WKStA ortet rechtswidrige Absprachen

Den Zuschlag dafür soll Karmasin bekommen haben, indem sie laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zwei andere Meinungsforscherinnen – darunter ihre ehemalige Mitarbeiterin, die ebenfalls in der ÖVP-Affäre als Beschuldigte geführte Sabine Beinschab – dazu brachte, Mitte 2019 mit ihr abgesprochene, preislich höher veranschlagte Anbote zu legen, sodass am Ende sie als Bestbieterin den Zuschlag bekam.

Für die WKStA handelte es sich dabei um rechtswidrige, gegen das Kartellgesetz sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) verstoßende Absprachen.

Ähnliches soll sich im Zusammenhang mit der Studie „Frauen im Vereinssport“ wiederholt haben, die Karmasin im Juli 2021 abrechnete. Wiederum soll sie im Vorfeld Beinschab und die andere Berufskollegin zu mit ihr akkordierten überhöhten Anboten bewogen und als vermeintliche Bestbieterin den Auftrag mit einem Volumen in Höhe von 76.688 Euro erhalten haben.