U-Ausschuss-Enthüllungen: WKStA fordert Konsequenzen

Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hat nach den jüngst bekanntgewordenen und auch im U-Ausschuss thematisierten Querschüssen auf die Ermittlungen ihrer Behörde durch die Dienst- und Fachaufsicht Konsequenzen gefordert. Sie verlangte eine „sichtbare rigorose Aufarbeitung“. Die Justiz könne und dürfe hier nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, hieß es in einer Stellungnahme gestern Abend.

Die zuletzt bekanntgewordenen Nachrichten zwischen dem mittlerweile suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek und dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, in denen sich die beiden etwa über die Observation eines WKStA-Mitarbeiters unterhalten hatten, zeigten ein „außerordentlich schockierendes Agieren der Dienst- und Fachaufsicht“. Es bedürfe einer umfänglichen Aufarbeitung als deutliches Signal nach innen und außen.

„Beispiellose Kampagne“

Die WKStA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter seien durch Vertreter ihrer Dienst- und Fachaufsicht Ziel einer „beispiellosen Kampagne“ geworden, mit der sie eingeschüchtert und unter Druck gesetzt werden sollten. Die Fachaufsicht habe auf „illegitime Weise“ auf die Strafverfahren eingewirkt und die eigentliche Arbeit der Staatsanwälte behindert.

„Maßstab weit vor Grenze zur Strafbarkeit“

Für Vrabl-Sanda kann der Maßstab bei der Aufarbeitung nicht das Strafrecht sein. Vielmehr liege der anzulegende Maßstab „für das Handeln der Organe der Gerichtsbarkeit und der Justiz insgesamt weit vor der Grenze zur Strafbarkeit“.

Es müsse sichergestellt werden, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte künftig vor solchen Übergriffen durch Vorgesetzte geschützt werden und sich voll auf ihre Aufgaben konzentrieren und Verdachtslagen aufklären können, so Vrabl-Sanda.

Justizministerium will Vorfälle prüfen

Aus dem Justizministerium hieß es dazu, dass auch die jüngst bekanntgewordenen Vorfälle dienst- und strafrechtlich geprüft würden. Zudem verwies man darauf, dass auf etliche, aus dem „Ibiza“-U-Ausschuss bekanntgewordene Geschehnisse reagiert worden sei. Etwa habe man die Berichtspflicht reduziert, zudem wurde die Aufsicht im „Ibiza“-Komplex einem Innsbrucker Oberstaatsanwalt übertragen, der zwar der Wiener OStA formal zugeteilt, aber weisungsfrei gestellt ist. Dieser berichte direkt an das Justizministerium.