Umstrittenes Justizgesetz in Rumänien tritt in Kraft

In Rumänien tritt ein umstrittenes Gesetz in Kraft, das Kritikerinnen und Kritikern zufolge den Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität erschwert. Staatspräsident Klaus Iohannis unterzeichnete gestern Abend die Neuregelung, nachdem sie vom Parlament beschlossen und vom Verfassungsgericht gebilligt worden war. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, zeigte sich umgehend via Twitter besorgt darüber. Iohannis hätte das Gesetz dem Parlament zur Neuberatung zurücksenden können.

Durch die Novelle wird eine Sondereinheit der Staatsanwaltschaft (SIIJ) abgeschafft, die allein für Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte zuständig war. Die als korruptionsfreundlich kritisierte, sozialdemokratisch geführte Vorgängerregierung hatte SIIJ 2018 gegründet und damit den als sehr effizient geltenden Sondereinheiten für Korruption (DNA) und organisiertes Verbrechen (DIICOT) Kompetenzen entzogen. Stand Justizpersonal in komplexen Korruptions- und Mafiafällen unter Tatverdacht, durften DNA und DIICOT nicht mehr weiter ermitteln.

Loyalitäten und Freundschaften

Die jetzige Neuerung wird kritisiert, weil nunmehr DNA und DIICOT ihre Kompetenzen nicht zurückbekommen haben. Gegen das Justizpersonal sollen jetzt beliebige Staatsanwälte ermitteln, die von ihren Vorgesetzten auf regionaler oder lokaler Ebene damit beauftragt werden. Bürgerrechtler und Justizexperten befürchten, dass es gerade in den Kommunen und Regionen schwer vorstellbar sei, dass etwa ein Staatsanwalt gegen den anderen ermittelt, weil dort Abhängigkeiten und Loyalitäten aufgrund von Freundschaften und Familienbeziehungen bestünden.

Zudem fehle diesen Provinzermittlern das Fachwissen für Korruptions- und Mafiafälle, hieß es. Hingegen gelten die hoch spezialisierten Ermittler von DNA und DIICOT strukturell als eigene „Kaste“, die völlig eigenständig agieren.