Sloweniens Höchstgericht stoppt Franken-Kredit-Gesetz vorläufig

Das slowenische Verfassungsgericht hat gestern das umstrittene Gesetz zu Franken-Krediten vorläufig ausgesetzt, das von neun Banken angefochten wird. Die neue Regelung betrifft alle Franken-Kredite, die in Slowenien zwischen 2004 und 2010 aufgenommen wurden, und teilt das Währungsrisiko zwischen Gläubigern und Kreditnehmern auf. Das Höchstgericht setzte das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung aus, berichtete die Nachrichtenagentur STA.

Das Verfassungsgericht gab damit einem Antrag der neun Banken statt, die Ende Februar die verfassungsgerichtliche Prüfung beantragt hatten. Die Banken behaupten, dass die Umsetzung des Gesetzes unabsehbare negative Folgen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Staat haben könnte.

Banken warnen vor negativen Auswirkungen

Die neue Regelung, die Ende Februar in Kraft getreten war, verpflichtet Kreditgeber zur rückwirkenden Einführung einer Wechselkursobergrenze für alle Franken-Kredite, die im genannten Zeitraum abgeschlossen wurden. Sie bezieht sich auch auf Kredite, die inzwischen getilgt sind oder auf Euro umgewandelt wurden.

Die Banken, darunter auch österreichische Tochterbanken, mahnten bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes vor negativen Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des Bankensystems und kritisierten die rückwirkende Regelung als verfassungswidrig. Die Kosten der neuen Regelung könnten nach Einschätzung des slowenischen Bankenverbands (ZBS) bei rund 300 Mio. Euro liegen.