EGMR setzt Verfahren gegen Russland aus

Nach dem endgültigen Ausschluss Russlands aus dem Europarat hat der zu ihm gehörende Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) alle Verfahren gegen Russland vorerst ausgesetzt.

Zunächst müssten die „rechtlichen Konsequenzen“ des Ausschlusses geprüft werden, teilte das Gericht in Straßburg gestern mit. Nach Angaben des Gerichts vom Jänner wurden 24 Prozent der rund 70.000 beim EGMR anhängigen Verfahren von Russen und Russinnen angestrengt.

Wegen Russlands Einmarsches in die Ukraine hatte der Europarat, der sich als Hüter der Menschenrechte versteht und dem nunmehr 46 Länder angehören, Russlands Mitgliedschaft zunächst suspendiert. Dadurch wurde die Teilnahme russischer Diplomaten und Delegierter an den wichtigsten Gremien der europäischen Organisation ausgesetzt.

Russland gab am Dienstag seinen Austritt aus dem Europarat nach 26 Jahren Mitgliedschaft bekannt und kam damit einem Beschluss der übrigen Mitgliedsstaaten zuvor. Dieser wurde gestern vom Ministerkomitee des Europarats gefällt.

Die russische Flagge vor dem Europaratsgebäude in Straßburg wurde entfernt. Russland gehört nun nicht länger zu den Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, und seine Bürger können sich nicht mehr an den EGMR wenden.