Kickl-Klage gegen Tierschutzaktivisten

FPÖ-Obmann Herbert Kickl klagt den Tierschutzaktivisten Sebastian Bohrn-Mena auf Widerruf und Unterlassung. Dieser hatte in der Fernsehsendung „Fellner Live“ auf Oe24.tv behauptet, Kickl wolle Flüchtlinge aus der Ukraine „sterben lassen“. Diese Aussagen seien ehrenbeleidigend und kreditschädigend, so das Argument in der der APA vorliegenden Klage vor dem Handelsgericht.

Bohrn-Mena hatt am 8. März in der Sendung gesagt: „Wir haben inzwischen fast zwei Millionen Ukrainer aufgenommen. Das werden jetzt noch immer mehr sein (…) Aber ihr Freund Kickl sagt, wir sollen sie alle sterben lassen. Das ist ein Irrsinn der FPÖ und der Rechten in Österreich. Die sagt: Nehmen ma das Gas, mach ma einen Freundschaftsvertrag mit der Partei von Putin, aber lassen wir die Flüchtlinge sterben.“

Kickl: Behauptung frei erfunden und unwahr

Laut der Klage ist die Behauptung Bohrn-Menas frei erfunden und unwahr. Kickl habe nie behauptet, man solle die Flüchtlinge einfach sterben lassen. Und: „Der Beklagte will den wirtschaftlichen Ruf des Klägers, sowohl bei Wählern, aber insbesondere bei den zahlreichen Zusehern von ‚Fellner Live!‘ schädigen. Dies gelingt ihm auch.“

Selbst der Kläger als „zuwanderungskritischer Politiker“ müsse sich die „wahrheitswidrige, zynische und groteske Unterstellung“ nicht bieten lassen.