Berliner Gericht entscheidet gegen RT-Deutschland-Ableger

Deutsche Richter haben in einem Eilverfahren vorläufig die Verbreitung des deutschsprachigen Programms des russischen Staatsmediums RT untersagt.

„Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf das Programm RT DE vorerst nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden“, teilte das Gericht heute mit. Die Richter wiesen einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH zurück, zur eigentlichen Klage wurde noch nicht entschieden .

Anfang Februar hatten deutsche Medienregulierer ein Sendeverbot für das seit Mitte Dezember ausgestrahlte deutschsprachige Live-TV-Programm des Staatsmediums wegen einer fehlenden Rundfunklizenz erteilt. Eine Lizenz ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm in Deutschland anzubieten.

RT DE reichte gegen das Sendeverbot Klage bei Gericht ein und später auch einen Eilantrag, zu dem nun entschieden wurde. Gegen den Beschluss kann laut Gericht Beschwerde eingelegt werden.

Britische Aufsicht entzieht RT Sendelizenz

In Großbritannien entzog die Medienaufsichtsbehörde Ofcom RT heute indes die Sendelizenz. Der Lizenznehmer ANO TV Nowosti sei nicht geeignet, eine Lizenz zu besitzen, teilte Ofcom mit.

Die Behörde verwies auf 29 Ermittlungen wegen mangelnder Unparteilichkeit bei der aktuellen Berichterstattung über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

RT gilt als Propagandasender des Kreml. Der Sender war zuvor bereits von Ofcom wegen ähnlicher Vorwürfe mit einer Geldstrafe belegt worden.