Causa Firtasch: Gericht lehnt Wiederaufnahmeantrag ab

Das Landesgericht Wien hat den Antrag des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch auf Wiederaufnahme seines Auslieferungsverfahrens abgelehnt und diesen Beschluss am 16. März auch Firtaschs Anwälten zugestellt. Das sagte gestern ein Gerichtssprecher der APA.

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sommer 2019 die Auslieferung des Ukrainers an die USA für zulässig erklärt hatte, hatte ein Wiederaufnahmeantrag damals eine drohende Überstellung verhindert.

Noch kein Kommentar der Verteidigung

Die Entscheidung des Landesgerichts hatte bedingt durch die große Menge an eingereichten Dokumenten, CoV-bedingten Kommunikationsproblemen und Richterwechseln vergleichsweise lange auf sich warten lassen. Firtaschs Anwälte haben nun erneut die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und zumindest die Chance, eine Auslieferung ihres Mandanten erneut zu verhindern.

Die Pläne der Verteidigung sind noch nicht bekannt – Firtasch-Anwalt Rüdiger Schender gab auf Anfrage der APA keinen Kommentar zur Causa ab.

Bisher kein Antrag auf Ausreise

Keine formalen Schritte machten die Anwälte des Ukrainers jedenfalls bisher in Bezug auf jenen Ausreiseantrag, den Firtaschs US-amerikanischer Vertreter Lanny Davis am 26. Februar angekündigt hatte.

Firtasch wolle temporär in die Ukraine zurückkehren, um zur Verteidigung seiner Heimat beizutragen, und würde die österreichischen Behörden um eine diesbezügliche Erlaubnis bitten, hatte es in einer Presseaussendung geheißen. „Ein Antrag auf Ausreise ist bis dato nicht gestellt worden“, sagte ein Gerichtssprecher.