Justizministerin Alma Zadic
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Maklerprovisionen

„Bestellerprinzip“ geht in Begutachtung

Lange war davon nichts zu hören, doch nun soll das „Bestellerprinzip“ bei Mietwohnungen kommen. Das ausgehandelte Paket, das eine Änderung des Maklergesetzes beinhaltet, wurde am Dienstag präsentiert und soll am Mittwoch in Begutachtung geschickt werden. Künftig sollen jene Personen die Maklergebühr bezahlen, die den Makler beauftragen.

Mit dem „Bestellerprinzip“ wolle man eine „jahrzehntenlange Ungerechtigkeit“ beenden, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz. Am Mittwoch werde der ausgehandelte Entwurf mit einer sechswöchigen Frist in Begutachtung geschickt. Ab Ende dieses Jahres bzw. Anfang 2023 soll das neue Prinzip „voll“ gelten, so die Ressortchefin.

Für Vermieter und Vermieterinnen werde es nach Inkrafttreten der Novelle noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten geben. Man habe aus den Fehlern, die in Deutschland passiert seien, gelernt. Dort existiert das Prinzip bereits seit 2015 – und konnte nach Angaben Berlins „größtenteils“ durchgesetzt werden.

ÖVP und Grüne: Entlastung für Einkommensschwache

ÖVP und Grüne sprachen von einem „Paradigmenwechsel“. Mit dem „Bestellerprinzip“ würden einkommensschwache und junge Personen entlastet, sagten Justizministern Zadic und Claudia Plakolm (ÖVP), Staatssekretärin für Jugend im Bundeskanzleramt, unisono. Die Reform werde einem jährlichen „Entlastungspaket von über 55 Millionen Euro“ entsprechen.

Pressekonferenz zur Marklerprovision
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In einer Pressekonferenz wurde die Änderung des Maklergesetzes präsentiert

„Wir sorgen mit der Novelle des Maklergesetzes für die längst fällige Gerechtigkeit bei den Maklerprovisionen“, so Zadic. Plakolm sagte, dass 190.000 Studierende von der geplanten Änderung profitieren würden. „Auch 8.000 Lehrlinge verlassen jährlich ihr Heimatbundesland und sind auf Wohnungssuche“, sagte die Staatssekretärin weiter.

Nach Angaben der grünen Abgeordneten Nina Tomaselli und von ÖVP-Mandatar Johann Singer sei im Entwurf auch ein „Schutzschirm“ verankert, um Umgehungskonstruktionen bzw. möglichen Schlupflöchern vorzubeugen. So sollen künftige Mieter und Mieterinnen zum Beispiel nicht auf Maklerkosten sitzen bleiben, wenn Wohnungen öffentlich inseriert werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro.

„Erster Auftraggeber“ entscheidend

Im Gesetzesentwurf, der ORF.at vorliegt, heißt es: „Wenn ein Vermieter als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat, kann der Makler nur mit ihm eine Provision vereinbaren.“ Umgekehrt kann der Makler nur dann mit dem Wohnungssuchenden eine Provision vereinbaren, wenn er von diesem „als Erster“ mit der Vermittlung beauftragt wurde.

Ausnahmen gibt es: Wenn der Vermieter am Unternehmen des Maklers beteiligt ist, muss der Wohnungssuchende nicht die Maklerprovision zahlen, selbst wenn er der „erste Auftraggeber“ war. Dasselbe gilt auch, wenn der Makler an einem Unternehmen des Vermieters beteiligt ist oder der Makler mit Einverständnis des Vermieters eine zu vermietende Wohnung inseriert. Der Makler hat gemäß Entwurf jeden Maklervertrag „unter Beifügung des Datums schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger festzuhalten“.

Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen dem Vermieter oder dem Makler Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro. Sollte ein Makler es unterlassen, den Maklervertrag nicht zu dokumentieren, muss er mit einer Strafe von bis zu 1.500 Euro rechnen.

SPÖ ortet Ablenkungsmanöver

Das „Bestellerprinzip“ wird bereits seit Jahren gefordert. Einen Entwurf für die Umstellung hatte Zadic bereits vor einem Jahr vorgelegt, aber umgesetzt wurde er nicht. Im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen wurde eine Änderung des Maklergesetzes ebenfalls festgeschrieben: „Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat.“

Staatssekretärin Claudia Plakolm
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Staatssekretärin Plakolm sprach von einer Entlastung für die Jugend

SPÖ und FPÖ begrüßten am Dienstag eine Einführung des „Bestellerprinzips“. Den beiden Parteien geht es aber nicht weit genug. Sie fordern, dass unter anderem die Erhöhung der Richtwert- und Kategoriemieten ausgesetzt bleibt. Auch Arbeiterkammer und Mietervereinigung erklärten, dass weitere Schritte folgen müssten. Für die Sozialistische Jugend hingegen geht der Entwurf ohnehin ins Leere: Denn eine alleinige Reform der Maklerprovisionen ohne gleichzeitige Mietobergrenze sei „eine Mogelpackung“.

Maklerprovision für Mieter fällt

Am Dienstag hat die Regierung ein neues Maklergesetz präsentiert. Mieter werden in Zukunft keine Maklergebühren mehr zahlen müssen. Gut 40.000 Mietverträge werden jedes Jahr in Österreich abgeschlossen.

WKÖ: „Es gibt nur Verlierer“

Der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) erklärte, mit dem „Bestellerprinzip“ würden Arbeitsplätze ruiniert und die Wohnungssuche erschwert. Den Maklern würde die Geschäftsgrundlage entzogen. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) geht davon aus, dass Tausende Arbeitsplätze wegfallen werden, weil Vermieter künftig ihre Wohnungen selbst vermieten werden, anstatt kostenpflichtig einen Makler zu beauftragen.

In Österreich sind rund 5.500 Immobilienmakler mit ungefähr 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktiv. „Bei näherer Betrachtung gibt es mit dem ‚Bestellerprinzip‘ nur Verlierer“, sagte Wirtschaftskammer-Fachverbandsobmann Georg Edlauer. Zu befürchten seien Leerstände und illegale Ablösen.