Easybank muss Gebühren rückerstatten: Sammelaktion

Im Dezember 2020 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass die BAWAG-Direktbanktochter Easybank von ihren Kunden unrechtmäßig Gebühren verlangt hatte, darunter etwa das „Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte“. Diese muss die Bank nun rückerstatten. Betroffene Kunden und Kundinnen können sich bis 31. Juli beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) melden.

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