Umstrittene Abschiebung: Bundesamt geht in Revision

Die Abschiebung zweier georgischer Kinder bemüht weiter die Justiz. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht diese für unverhältnismäßig erklärt hatte, legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Rechtsmittel ein und geht in Revision, wie die APA erfuhr.

Stützen kann man sich dabei auf eine Einschätzung des Europarechtlers Walter Obexer. Er sieht die Gefahr, dass mit entsprechenden Urteilen ein Bleiberecht durch rechtswidriges Verhalten erzwungen werden könne.

Schülervisum für Tina

Das georgische Mädchen Tina war zwölfährig mit ihrer jüngeren Schwester und ihrer Mutter nach diversen ablehnenden Bescheiden im Jänner des Vorjahres außer Landes gebracht worden. Der Familie war davor medial sowie seitens der Opposition und NGOs einiges an Unterstützung zuteilgeworden.

Auch Mitschüler aus ihrem Gymnasium im ersten Wiener Gemeindebezirk machten sich lautstark für die Georgierinnen stark, konnten die Abschiebung aber trotz einer Sitzblockade nicht mehr verhindern.

Mittlerweile ist Tina mittels eines Schülervisums wieder in Österreich. Ihre Schwester und ihre Mutter leben dagegen weiter in ihrem Herkunftsland. Hoffnung für die Familie keimt nun auf, weil das Bundesverwaltungsgericht einer Beschwerde stattgab, die sich zwar nicht auf die Asylbescheide, aber auf die Abschiebung bezog.

Abschiebung für BVwG „unverhältnismäßig“

Das BVwG verweist in seinem Urteil darauf, dass die in Wien geborene Tina bis zu ihrer Abschiebung mehr als zehn Jahre ihres Lebens in Österreich verbracht und somit „ihre grundsätzliche Sozialisierung“ hier erfahren habe. Es sei daher von einem „sehr ausgeprägten Bezug“ zu Österreich auszugehen.

Sie habe sich zum Zeitpunkt der Abschiebung auch nicht mehr in einem „anpassungsfähigen Alter“ befunden. Vielmehr sei von einer „bereits starken Verwurzelung“ in Österreich auszugehen und davon, dass nur ein geringer Bezug zu Georgien bestehe. Der Vollzug der Abschiebung erwies sich für das BVwG ohne erneute Abwägung des Kindeswohls als „unverhältnismäßig“.