FFP2-Maske
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Verordnung liegt vor

Neue Regeln zu Maske und Quarantäne

Mit einem Tag Verspätung hat das Gesundheitsministerium am Mittwoch die Verordnung zu strengeren CoV-Maßnahmen vorgelegt. Die Maskenpflicht in Innenräumen wird großteils wiedereingeführt, in der Nachtgastro und bei größeren Events gilt alternativ die 3-G-Regel. Die Quarantänebestimmungen werden gelockert, künftig können Erkrankte unter gewissen Umständen die Isolation ohne negativen Test beenden.

Die Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft und gilt vorerst bis 16. April. Die Maske muss an öffentlichen Orten (indoor), in Verkehrsmitteln, im Handel, bei körpernahen Dienstleistungen, in Hotels, in Sportstätten (außer bei der Sportausübung), bei der Arbeit, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen getragen werden. In der Gastronomie kann die Maske auf dem Platz abgenommen werden.

Im privaten Wohnbereich gilt keine Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es auch für künstlerische Darbietungen oder Proben in fixer Zusammensetzung, etwa Theatergruppen, Chöre und Blasmusikensembles. Bei kleineren Veranstaltungen bis zu 100 Personen gibt es keine Maskenpflicht (etwa bei Partys und Hochzeitsfeiern). Zu beachten ist allerdings, dass diese Bestimmung die Maskenpflicht in der Gastronomie nicht aushebelt.

Regierung verhängt neue CoV-Vorschriften

Bereits am Dienstag hätte die türkis-grüne Bundesregierung wieder neue CoV-Vorschriften verhängen wollen, konnte sich aber offenbar nicht einigen. Nun kommen wieder eine Fülle neuer Maskenpflichten, 3-G-Vorschriften und Quarantäneänderungen auf die Österreicher zu.

In den vergangenen Tagen war die 3-G-Regel als Alternative zur Maskenpflicht im Gespräch. Sie kommt, allerdings stark eingeschränkt. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen und ohne fixe Sitzplatzzuteilung können die Veranstalter zwischen Maskenpflicht und 3-G-Regel wählen. Auch in der Nachtgastronomie wird es diese Wahlmöglichkeit geben. Bei Events ab 100 Personen mit zugewiesenen Sitzplätzen (Theater, Oper, Kino etc.) ist die FFP-2-Maske Pflicht.

Neue Quarantänebestimmungen

Lockerungen gibt es bei den Quarantäneregeln. Erkrankte mit schwerem Verlauf können sich frühestens zehn Tage nach Beginn der Symptome freitesten (mit einem negativen PCR-Test oder einem positiven Test mit einem Ct-Wert von 30 oder höher), wenn sie seit 48 Stunden symptomfrei sind. Betroffene mit leichtem Verlauf können sich nach fünf Tagen freitesten, sofern sie seit 48 Stunden symptomfrei sind und der PCR-Test negativ ausfällt oder der Ct-Wert bei 30 oder darüber liegt.

Isolationsende auch ohne negativen Test

Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, ohne Test aus der Quarantäne entlassen zu werden. Das gilt, wenn Erkrankte seit 48 Stunden symptomfrei sind und fünf weitere Tage eine „Verkehrsbeschränkung“ in Kauf nehmen. Konkret heißt das, dass sie beim Kontakt mit anderen Maske tragen müssen. Außerdem ist ihnen der Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie, Fitnessstudios und Großveranstaltungen untersagt.

Handelt es sich bei den genannten Orten um den Arbeitsort, so kann dieser dennoch aufgesucht werden – Voraussetzung ist dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Aus den fünf Tagen der „Verkehrsbeschränkung“ ist ebenfalls ein Freitesten möglich: Dazu ist ein negativer PCR-Test oder ein positiver Test mit einem Ct-Wert größer oder gleich 30 notwendig.

Gefragt nach den gelockerten Quarantänebestimmungen sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im Ö1-Morgenjournal am Donnerstag, das sei eine explizite Bitte aus den Spitälern und Pflegeeinrichtungen gewesen. Viele Menschen würden ohne Symptome zu Hause sitzen und stattdessen gerne arbeiten gehen. Wer krank sei, müsse natürlich nicht arbeiten gehen. In Pflegeeinrichtungen gebe es auch zusätzliche Maßnahmen, die die vulnerablen Menschen dort schützen würden.

Rauch: „War Zeit zu handeln“

„Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist nach wie vor extrem hoch. Die Belastung der Spitäler wird nach den heute neu veröffentlichten Prognosen in den nächsten Tagen weiter steigen. Diese Entwicklung hat sich bereits in der vergangenen Woche abgezeichnet, deshalb war es Zeit zu handeln“, so Rauch in einem schriftlichen Statement Mittwochabend gegenüber der APA.

Politologin Stainer-Hämmerle über Rauch

Kathrin Stainer-Hämmerle kommentiert das widersprüchliche Vorgehen von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und der gesamten türkis-grünen Koalition bei den CoV-Vorschriften.

Auch sprach er die langwierige Entscheidungsfindung an: „Die sehr intensiven Verhandlungen innerhalb der Koalition zu diesen Maßnahmen haben deutlich länger gedauert, als wir uns das alle gewünscht hätten.“ Es seien „sehr unterschiedliche Vorstellungen auf dem Tisch“ gelegen – „sowohl bei der Maskenpflicht als auch bei der Absonderung von Infizierten“.

Er sei froh, „dass wir hier nun eine verantwortungsvolle, gute Lösung“ gefunden haben, die vor allem das Gesundheitssystem deutlich entlaste – kurzfristig durch die Möglichkeit, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei personellen Notsituationen und unter strengen Auflagen früher wieder arbeiten zu lassen, wenn sie nach einer Infektion wieder gesund seien. Auch andere Arbeitgeber würden von der Neuregelung profitieren. In den kommenden Wochen werde die Maskenpflicht helfen, die Zahl der Neuinfektionen nach unten zu drücken und damit auch die Spitäler zu entlasten.

Kärnten skeptisch

Die verkürzte Absonderung CoV-Erkrankter wird nicht in allen Bundesländern mit Begeisterung aufgenommen. Kärnten werde das „äußerst restriktiv handhaben – nur in absoluten Ausnahmefällen und mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen“, erklärte Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner (SPÖ). Sie sieht die Möglichkeit, dass symptomlose Infizierte in Gesundheitsberufen arbeiten können, „sehr kritisch“. „Erleichtert“ ist Prettner allerdings, dass die Regierung, „wenn auch spät“, eingesehen habe, dass die Maskenpflicht zu früh gestrichen wurde – mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Wien: „Verantwortungsloses Handeln“

Die neuen CoV-Maßnahmen stoßen in Wien auf wenig Gegenliebe. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) spricht von einem „verantwortungslosen Handeln“. Dass positiv getestetes medizinisches Personal arbeiten gehe, werde es in Wien nicht geben – mehr dazu in wien.ORF.at.