NS-Opfer: Erweiterter Zugang zu Staatsbürgerschaft

Der Nationalrat hat gestern zum Abschluss seines Plenartags beschlossen, dass der erleichterte Zugang für Nachfahren von NS-Opfern zur österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeweitet wird.

Lücken werden geschlossen

Konkret wurden Lücken geschlossen, die dazu geführt hatten, dass einige Anträge entgegen der eigentlichen Intention zurückgewiesen werden mussten.

Künftig sollen nun auch unter anderem jene Fälle erfasst werden, bei denen die Vorfahren der Antragsteller von Organen der NSDAP bzw. der Behörden des Deutschen Reiches oder wegen des Eintretens für die demokratische Republik Österreich ermordet oder ins Ausland deportiert wurden.

Ein Antrag soll auch ermöglicht werden, wenn die Vorfahren Suizid begangen haben, um Verfolgungshandlungen zu entgehen. Ebenso werden Fälle erfasst, bei denen Personen eine andere Staatszugehörigkeit durch Eheschließung erworben haben.

Die Sondererwerbstatbestände sollen jedoch nicht gelten, wenn die Nachkommen, im Bewusstsein die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen, eine fremde erworben haben. Das wurde vor allem von NEOS als unverständlich kritisiert.

Bericht zu Bleiburg-Treffen angenommen

Angenommen wurde auch ein Bericht des Innenministeriums zum jährlichen Ustascha-Treffen am Loibacher Feld in Bleiburg (Kärnten), das als Anziehungspunkt Rechtsextremer gilt. Laut dem Bericht ist ein Verbot zulässig. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hatte das bereits erfreut zur Kenntnis genommen.