Richtwertmieten-Anhebung: SPÖ will Aussetzen für alle Verträge

Vom Richtwertmieten-Anstieg per April ist laut SPÖ eine Million Haushalte österreichweit betroffen – weil neben den reinen Richtwertverträgen auch ein Teil der Kategoriemieten teurer wird. SPÖ-Wohnsprecherin Ruth Becher forderte heute nicht nur für diese Million, sondern für alle Mietverträge ein Aussetzen von Anhebungen – auch in frei finanzierten Wohnungen. Diese Aussetzung solle gelten, bis es ein neues Mietrecht gebe, bevorzugt das Universalmietrecht, auf das die SPÖ drängt.

SPÖ: Zwei Mio. Haushalte mit Verteuerung konfrontiert

Samt den Erhöhungen der Betriebskosten seien zwei Millionen Haushalte mit einer Verteuerung des Wohnens konfrontiert, sagte Becher in einer Onlinepressekonferenz mit SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried. Die Richtwerterhöhung selbst betreffe 750.000 Haushalte, bei den Kategoriemieten seien es nochmals 250.000. Die Anhebung der Richtwertmieten macht laut AK-Berechnungen 5,85 Prozent und bei Kategoriemieten 5,47 Prozent aus, wobei die Mietrichtwerte je nach Bundesland unterschiedlich hoch sind. Eine 80-Quadratmeter-Wohnung würde in Wien pro Jahr 360 Euro teurer, in Vorarlberg um 550 Euro.

Lenkender Eingriff der Politik gefordert

Die Politik müsse lenkend eingreifen, denn zum Wohnen gebe es keine Alternative. Anders als bei Energie jedoch, die auch wieder billiger werden könne, gehe es bei den Mieten nicht wieder abwärts, betonte Becher. Noch dazu gebe es über die Orientierung am Verbraucherpreisindex eine Beschleunigung, weil etwa auch die teurere Energie hier anheizend wirkt. „Die Regierung ist weder willens noch in der Lage, etwas gegen die Teuerungen zu machen“, kritisierte Leichtfried. Die an sich 2021 fällige Richtwerterhöhung war damals ausgesetzt und – im Gesetz verankert – ausdrücklich nur um ein Jahr verschoben worden.

Laut Mietrechtsgesetz (MRG) ist das Erhöhungsbegehren schriftlich zu stellen, wenn die neuen Richtwerte schon gelten. Zudem muss es zwei Wochen vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter einlangen, darauf verwies die SPÖ im Pressegespräch. Leichtfried kündigte für die nächste Nationalratssitzung einen SPÖ-Antrag an, um die Richtwertanhebung rückgängig zu machen.

Das Richtwertsystem gilt bei folgenden Voraussetzungen: Die Wohnung unterliegt voll dem Mietrechtsgesetz, der Mietvertrag wurde nach 1. März 1994 geschlossen, das Gebäude wurde vor 1. Juli 1953 erbaut (Altbauwohnung). Wegen des hohen Bestands an Althausmieten ist vor allem in Wien der Richtwert relevant, bisher betrug er 5,81 Euro pro Quadratmeter, laut AK sind es künftig 6,15 Euro.