Nur fünf PCR-Tests: SPÖ fordert Ausnahme für Ärzte

Nachdem die Ärztekammer an der neuen Teststrategie scharfe Kritik geübt hatte, schloss sich die SPÖ dieser gestern an. Wie zuvor Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres und Vizepräsident Johannes Steinhart kritisierte auch SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher, dass es für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen keine Ausnahmen von der Testlimitierung auf fünf PCR-Tests gibt.

Die Bundesregierung habe, „obwohl sie so lange an der Verordnung gearbeitet hat, auf die niedergelassenen Ärzt*innen sowie das Ordinationspersonal vergessen und sie nicht in die Ausnahmeregelung aufgenommen“, so Kucher in einer Aussendung. Ärzte und Ärztinnen nicht in die Ausnahmeregelung aufzunehmen, sei „respektlos gegenüber den Ärzt*innen und dem Ordinationspersonal, fahrlässig gegenüber ihren Patient*innen und alles in allem schlicht beschämend“, so Kucher.

FPÖ kritisiert Wiener Testsystem

Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp kritisierte unterdessen das Wiener Testsystem. Er forderte via Aussendung eine „sofortige Offenlegung“ des Vertrages von Lifebrain/Alles Gurgelt mit der Stadt Wien. „Nachdem jetzt auch die Apotheken zwangsverpflichtet werden, ihre Corona-Tests über das Lifebrain-Labor auszuwerten, muss umgehend für Transparenz im Interesse der Steuerzahler gesorgt werden“, nahm er auf die am Vortag bekanntgewordene Einbindung der Apotheken ins Wiener Testsystem Bezug. Die Stadt hatte die Lösung damit gerechtfertigt, dass ansonsten laut EU-Recht eine neue Ausschreibung nötig sei, die für eine wochenlange Verzögerung sorgen würde – mehr dazu in wien.ORF.at.

Kickl will alle CoV-Gremien geprüft sehen

FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl forderte unterdessen mit Blick auf die Debatte rund um die zurückgezogene Postenbesetzung der bei der AGES angesiedelten Medizinmarktaufsicht, dass auch sämtliche „Corona-Beratungsgremien und -Kommissionen“ überprüft werden. „Die Medizinmarktaufsicht wird nun doch nicht von Pharmalobbyistin (Helga, Anm.) Tieben geleitet werden. Aber was für die Medizinmarktaufsicht gilt, muss selbstverständlich auch für GECKO und Co. gelten“, sagte er in einer Aussendung.

Kritik an den Limits kam auch von Landeszahnärztekammern für Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Burgenland und Steiermark. In einer gemeinsamen Aussendung forderten sie Ausnahmen von der Testbeschränkung auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zahnärztlichen Ordinationen sowie die Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Die fehlenden Ausnahmen seien angesichts des hohen Infektionspotenzials im zahnmedizinischen Bereich „absolut verantwortungslos“ und zeugten von mangelnder Wertschätzung. „Wir fordern den Gesundheitsminister auf, diesen offensichtlichen Fehler zu korrigieren und die Testmöglichkeiten auf die beschriebenen Personengruppen umgehend auszuweiten“, heißt in der Aussendung.