Schelling vor ÖVP-U-Ausschuss: „Habe mir nichts vorzuwerfen“

Nach dem Investor Siegfried Wolf wird derzeit der ehemalige Finanzminister Hans Jörg Schelling vom ÖVP-U-Ausschuss befragt. Schelling soll in die Steuercausa Wolfs einbezogen gewesen sein. So schrieb Ex-Finanzministeriumsgeneralsekretär Thomas Schmid an Schelling: „Haben heute Einigung mit Sigi geschafft. 75:25. Er zahlt zwischen 7 und 8 Mio. Euro nach. Muss noch genau berechnet werden. Er rief mich mehrmals an und wollte auf 6 runter.“ Wolf entschlug sich in Sachen Steuercausa.

Hans Jörg Schelling im ÖVP Untersuchungsausschuss
ORF.at/Lukas Krummholz

In seiner Stellungnahme erklärte Schelling, dass er sich „gar nichts vorzuwerfen“ und er auch nichts zu verbergen habe. Es seien an ihn Anliegen herangetragen worden, diese habe er aber immer an die zuständigen Stellen weitergleitet – auch die Causa Wolf. Er sprach eine Nachricht von ihm („Bitte Nachricht gleich löschen“) an, ihm sei klar, dass das missverständlich sei, aber es zeige sich, dass Nachrichten vor Veröffentlichungen und Missinterpretationen nicht gefeit sind – daher habe er das so geschrieben.

Schelling will Frage nach Budgetsteigerung nicht beantworten

Schelling wird laut eigenen Angaben als Beschuldigter im „Ibiza“-Verfahren geführt, er wolle von Frage zu Frage entscheiden, ob er jeweils antworten könne, kündigte der Ex-Minister an. Schon bei der ersten Frage von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl nach der „massiven Steigerung“ der Kosten für Öffentlichkeitsarbeit im Finanzministerium von drei Mio. Euro 2015 auf 23 Mio. bis 2021 sowie der Studie für Wirtschafts- und Budgetpolitik 2016 pochte Schelling darauf, sich zu entschlagen.

Beugestrafe beantragt

Als Grund führte er an, das sei Thema im Akt, in dem gegen ihn ermittelt werde. Pöschl wollte das so nicht gelten lassen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe in diesem Punkt keinen Anfangsverdacht gegen Schelling erhoben. Der Vorsitzende Norbert Hofer (FPÖ) unterbrach daraufhin die Sitzung zu Beratungen.

Nach längerer Beratung und erneuter Verweigerung einer Antwort Schellings kündigte der Vorsitzende Hofer die Beantragung einer Beugestrafe an. Schelling argumentierte, dass Teile des Ermittlungsakts von der Einsicht ausgenommen sind, er sei noch nicht einvernommen worden und er wisse nicht, wozu er noch befragt werden könnte.