Bund beendet Großteil der Hilfsmaßnahmen für Kunst und Kultur

Die Phase der breiten CoV-Hilfsmaßnahmen für Kunst und Kultur sei mit Ende März 2022 abgeschlossen worden, erklärte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) gestern im Kulturausschuss des Nationalrats. Einige gezielte Maßnahmen führe der Bund jedoch fort, zudem sei die Bundesregierung auch immer bereit, Kunst und Kultur zu unterstützen, wenn eine veränderte Pandemiesituation es erfordere, sagte sie laut Parlamentskorrespondenz.

Insgesamt habe der Bund von Beginn der Pandemie bis 31. März 2022 aus Covid-19-Mitteln 448 Millionen Euro für den Kunst- und Kulturbereich aufgewendet. Nicht enthalten in dem Betrag seien weitere Maßnahmen wie die Mittel für Kurzarbeit, Verlustersatz und der Ausfallsbonus.

Alleine über den Überbrückungsfonds für Künstler und Künstlerinnen seien 155,9 Millionen Euro ausbezahlt worden, teilte die Staatssekretärin mit. Damit habe man insgesamt 10.005 Personen unterstützen können, von denen 62 Prozent in Wien leben. Nur 3,6 Prozent der gestellten Anträge seien abgelehnt worden.

Veranstalterschutzschirm und Gutscheinlösung laufen weiter

Weiterhin gelte der Veranstalterschutzschirm mit einem Haftungsrahmen von 300 Millionen Euro, auch die Gutscheinlösung laufe weiter, führte Mayer aus. Bis 30. April sei es zudem noch möglich, Anträge an den Überbrückungsfonds für Künstler und Künstlerinnen zu stellen. Anträge an den Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) seien noch bis 30. Juni, an den Härtefallfonds bis 2. Mai möglich, merkte die Staatssekretärin an. Auch der NPO-Fonds sei für das Jahr 2022 verlängert worden. Bis 31. März habe dieser Fonds für Organisationen im Bereich der Kunst und Kultur sowie für den Denkmalschutz 106 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.