U-Ausschuss: Schmid und Wolf erhielten Beugestrafen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat gegen zwei in den ÖVP-Untersuchungsausschuss geladene Auskunftspersonen Beugestrafen verhängt: Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, muss laut einem der APA vorliegenden Urteil 5.000 Euro zahlen.

Der Unternehmer Siegfried Wolf wurde zu 1.000 Euro Beugestrafe verurteilt – wovon er nur wenige Tage vor seinem Auftritt gestern im U-Ausschuss erfahren hatte.

Schmid, dessen sichergestellte Chats gleich mehrere Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgelöst hatten, hatte zwar einmal im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Weiteren Ladungen, auch in den derzeit laufenden ÖVP-Untersuchungsausschuss, kam er aber nicht nach.

Diese gelten zwar als nachweislich zugestellt. Allerdings gab es bisher vom einstigen Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-Vorstand der staatlichen Beteiligungsholding ÖBAG keine Antwort.

Wolf blieb Ladung vom 26. Jänner fern

Zuletzt hätte Schmid gestern im Untersuchungsausschuss erscheinen sollen, er nahm aber auch diese Gelegenheit nicht wahr. Tatsächlich kam an diesem Tag aber Wolf. Laut einem mit 4. April datierten und der APA vorliegenden Beschluss des BVwG muss der Multimillionär dennoch 1.000 Euro zahlen, da er bei seiner ersten Ladung für den 26. Jänner nicht erschienen war. Er werde gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen, sagte ein Sprecher auf APA-Anfrage.

Wolf hatte damals angegeben, wegen Auslandsterminen nicht kommen zu können. Das Parlament sah den Entschuldigungsgrund zu wenig belegt und beantragte eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht.