Anträge für Langzeitkurzarbeitsbonus ab Montag

Ab Montag kann der Langzeitkurzarbeitsbonus in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Das ist eine Unterstützungsleistung für Personen, die pandemiebedingt für einen langen Zeitraum in Kurzarbeit waren.

Anspruchsberechtigt sind jene, die zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021 mindestens zehn Monate lang, sowie im Dezember 2021 mindestens einen Tag, in Kurzarbeit waren, und deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage höchstens 2.775 Euro beträgt.

Beantragung bis 31. Dezember möglich

Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung des Langzeitkurzarbeitsbonus erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes und ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich. Die Grundlage für die Auszahlung dieser Unterstützungsleistung bildet die vom AMS akzeptierte, finale Abrechnung der Kurzarbeit durch die Unternehmen.

Die Abrechnung durch die Unternehmen erfolgt oft erst einige Monate im Nachhinein. Daher wurde der 11. April als Startzeitpunkt für die Antragsstellung gewählt, sagte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher.

„Besonders im Gastgewerbe, in der Luftfahrt, im Bereich Sport und Freizeit sowie in Kultureinrichtungen tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren während der Pandemie sehr lange in Kurzarbeit. Dadurch waren diese Menschen von entsprechenden Einbußen beim Einkommen betroffen. Mit der Auszahlung des von der Bundesregierung beschlossenen Bonus verfolgen wir ein Ziel: Personen, die von der pandemiebedingten Kurzarbeit besonders betroffen waren, sollen entlastet werden. Es ist mir ein Anliegen, dass wir so gewissermaßen einen Ausgleich herstellen, da die betroffenen Personen unverschuldet lange ein geringeres Einkommen hatten“, so Kocher.