Österreich bei Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Verzug

Österreich ist bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie, die auf EU-Ebene längst beschlossen wurde, stark in Verzug. Diese hätte bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, in Österreich ist bis jetzt nichts passiert.

Die Arbeiterkammer (AK) befürchtet, dass Hinweisgeber hierzulande unzureichend geschützt würden, wenn nur das EU-Recht zur Anwendung kommt und die Umsetzung nicht auf österreichisches Recht ausgedehnt wird.

EU-Kommission hat 2018 Vorschlag vorgelegt

Beim Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen und kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben.

Angesichts mehrerer Skandale wie des Facebook-Datenlecks und der Panama-Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, legte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vor.