Katharina Nehammer gewann in erster Instanz Zivilprozess

Erfolgreich war Katharina Nehammer, die Ehefrau von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), in erster Instanz mit ihrer Klage gegen den FPÖ-Parlamentsklub und den FPÖ-Mandatar Christian Hafenecker. Das Handelsgericht Wien gab ihrer Klage auf Unterlassung und Widerruf statt, berichtete die Tageszeitung „Österreich“ heute online. In der Causa geht es um Ermittlungen gegen die Maskenfirma Hygiene Austria.

Katharina Nehammer hatte sich zivilrechtlich gegen Anschuldigungen gewehrt, die in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Hafenecker hatte in einer Pressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob Nehammer möglicherweise Informationen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung im Frühjahr 2021 bei der Maskenfirma Hygiene Austria von ihrem Mann bekommen und an die Firma weitergegeben habe.

FPÖ muss alle Vorwürfe widerrufen

Karl Nehammer, damals noch Innenminister, erklärte bei einem Verhandlungstermin Mitte Februar, dass ihm damals die Ermittlungen gegen die Hygiene Austria nicht bekannt gewesen seien und er von der bevorstehenden Hausdurchsuchung nichts gewusst habe. Neben Nehammer wurden unter anderen auch die damals aktiven Geschäftsführer der PR-Firma und der Hygiene Austria sowie der Leiter des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer, einvernommen.

Laut dem nun schriftlich ergangenen Urteil des Handelsgerichts Wien muss die FPÖ alle Vorwürfe auf FPÖ-TV und YouTube drei Monate lang widerrufen und Nehammer auch die Prozesskosten – rund 7.100 Euro – ersetzen.

Lange Vorgeschichte

Das Verfahren hat schon eine längere Vorgeschichte. Denn Katharina Nehammer hatte einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite bei Hygiene Austria. Zudem hatte der Mann suggeriert, dass sie an der Maskenproduktion des Unternehmens verdiene.

Tatsächlich arbeitete Nehammer in dem Zeitraum allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war. Der Mann musste nach einem Vergleich 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen.