Erwachsenenbildner protestieren für bessere Bezahlung

Die Beschäftigten in der Österreichischen Erwachsenenbildung (BABE) wollen mehr Geld. Erschwerte Bedingungen durch die Coronavirus-Pandemie und eine durch den Ukraine-Krieg deutlich gestiegene Inflationsrate müssten sich in einer „kräftigen Gehaltserhöhung“ niederschlagen, so die Forderung der Gewerkschaft GPA.

Vor der fünften KV-Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern wollen die Erwachsenenbildner mit Betriebsversammlungen im öffentlichen Raum am 20. April Druck machen.

Gewerkschaft: Bisher kaum Entgegenkommen

Bisher seien die Arbeitgeber den Forderungen für die rund 9.000 BABE-Beschäftigten nur minimal entgegengekommen, kritisiert Julia Ilger, Bundesfrauensekretärin und Wirtschaftsbereichssekretärin der GPA, gegenüber der APA. Bei der nächsten Verhandlungsrunde, die für den 26. April angesetzt ist, „erwarten wir, dass die Arbeitgeber etwas auf den Tisch legen“.

Gefordert wird u. a. eine Anhebung der KV- und Ist-Gehälter deutlich über der Inflationsrate. Vor Beginn der Verhandlungen war eine Inflationsrate von 3,12 Prozent außer Streit gestellt worden. Das bisherige Angebot der Arbeitgeber von 3,5 Prozent sei allerdings angesichts der aktuellen Teuerung nicht genug – vor allem wo es der Branche gut gehe und die BABE-Beschäftigten während der Pandemie trotz Zusatzbelastungen auch finanziell zurückgesteckt hätten.

In der Vergangenheit habe es schon in normalen Jahren höhere Abschlüsse gegeben als den nun vorgeschlagenen. Höhere Kosten für die Arbeitgeber, etwa wegen der gestiegenen Energiepreise, sind für Ilger kein Argument. Diese würden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso treffen.

Frühere sechste Urlaubswoche

Weitere Forderungen sind eine frühere sechste Urlaubswoche (nicht erst nach 25 Jahren im Betrieb), eine Erweiterung der Gehaltstabelle um eine neunte Stufe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit, eine verbesserte Anrechnung von Vordienstzeiten und die Möglichkeit, dass man sich bei Lehre mit Matura innerhalb der Arbeitszeit auf die Reifeprüfung vorbereiten darf.