Medienmacher Fellner wegen übler Nachrede verurteilt

„Österreich“-Herausgeber Wolfgang Fellner ist heute am Landesgericht für Strafsachen in Wien erneut wegen übler Nachrede verurteilt worden. Diesmal für einen Artikel, in dem er die von seinen Ex-Mitarbeiterinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe der sexuellen Belästigung als „frei erfunden“ bezeichnete. Allerdings muss nur die Mediengruppe „Österreich“ die beiden Frauen mit je 10.000 Euro entschädigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gegenstand der Verhandlung war ein von Fellner selbst verfasster Artikel, der im Vorjahr in der Kaufzeitung „Österreich“ und der Gratiszeitung „Oe24“ erschienen ist und mit dem er auf sexuelle Belästigungsvorwürfe mehrerer Frauen – die er vehement bestreitet – reagierte. Darin schrieb er, dass die von zwei Krone-TV-Moderatorinnen gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe frei erfunden seien.

Die gemeinten Krone-TV-Moderatorinnen Scharf und Wagner klagten Fellner daraufhin. Der Richter sah mit dem Artikel „ganz klar“ den Tatbestand der üblen Nachrede (Paragraf 111 Abs 1 und 2 StGB) verwirklicht und sprach Fellner schuldig.

Zweite Verhandlung: Fellner als Kläger

In einer zweiten Verhandlung trat Fellner als Kläger auf. Er ging am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gegen drei von Wagner geheim angefertigte Tonaufnahmen vor, durch die er sich in seinem Grundrecht auf Geheimhaltung verletzt sieht.

In der Verhandlung gab Wagner an, die drei Aufnahmen aus 2015 aus „Dokumentationsgründen“ gemacht zu haben, weil ihr sonst niemand die Vorwürfe sexueller Belästigung geglaubt hätte. Der Anwalt Fellners, Georg Zanger, interessierte sich dafür, warum Wagner, wenn sie sich so belästigt gefühlt habe, in Chatverläufen etwa mit Herz-Emojis auf Nachrichten Fellners reagiert habe.

Wagner gab dazu an, dass sie sich als 26-Jährige erst in die damalige Situation „hineinfinden“ musste. Bei der anschließenden Befragung Fellners gab dieser diesmal persönlich an, „nicht im Geringsten“ das Gefühl zu haben, Wagner belästigt zu haben. Das Urteil ergeht schriftlich.