Bayrisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Die weitreichenden Befugnisse des bayrischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete heute etliche Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war.