Parlamentarische Immunität gilt nur noch für Abgeordnete

Die parlamentarische Immunität gilt nur noch für Abgeordnete – und nicht mehr wie bisher auch für andere an der Tat Beteiligte, die selbst keine Mandatare sind.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat den Immunitätserlass dahingehend überarbeitet, wurde im Justizministerium ein entsprechender Bericht der „Kronen Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe) bestätigt. Damit sollen künftig Korruptionsermittlungen erleichtert werden.

Bis dato sah der Immunitätserlass vor, dass, wenn Abgeordnete und andere Personen einer gemeinsamen Tat verdächtigt werden, nicht nur die Abgeordneten selbst durch die parlamentarische Immunität geschützt sind, sondern auch die anderen Tatbeteiligten. Dadurch ergab sich mitunter das Problem der Verjährung der Vorwürfe gegen Verdächtige, die selbst keine Abgeordneten sind.

Weiterhin gilt die Immunität für Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage. Damit bleiben Verfolgungshandlungen gegen diese Mandatsträger unzulässig, solange keine Auslieferung durch das jeweilige Parlament erfolgt ist.

Zadic gab sich überzeugt, dass damit die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften vor allem bei der Korruptionsbekämpfung gestärkt wurde. „Damit können sich keine Tatverdächtigen mehr hinter der Immunität anderer verstecken und die Ermittlungsbehörden noch schneller und wirksamer ermitteln“, so Zadic.