Frau sieht sich im Supermarkt verpackte Wurst an
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Verarbeitete Lebensmittel

Herkunft muss künftig aufgeschlüsselt sein

Die Regierung hat sich auf die Einführung einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für verarbeitete Lebensmittel geeinigt. Ziel sei, dass diese mit kommendem Jahr in Kraft tritt, teilten Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) am Samstag in einer Aussendung nach einem Bericht der „Kronen Zeitung“ mit.

Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen dann auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben. Vorgesehen sein soll die Kennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern, wenn es sich um Primärzutaten handelt. Das sind jene Zutaten mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel oder solchen, die der Konsument bzw. die Konsumentin üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert.

Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Bei Milch, wo das Tier gemolken wurde. Und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.

Frau vor einem Supermarkt-Regal
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Neue Regeln für verarbeitete Lebensmittel sollen mehr Transparenz beim Einkauf schaffen

Bei verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln

Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen nun bald auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben. Als Beispiele nannte die Regierung Wurstwaren, Käse und Mayonnaisen. Gemeinschaftsverpfleger, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden – also etwa Krankenhauskantinen –, müssen zudem die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.

Die verpflichtende Herkunftsbezeichnung war bereits im Regierungsprogramm als Vorhaben verankert. Das Landwirtschaftsministerium habe diesbezüglich gemeinsam mit dem zuständigen Gesundheitsministerium, dem Wirtschaftsministerium wie auch mit Verfassungs- und Europarechtsfachleute an der Umsetzung gearbeitet, hieß es am Samstag.

Verordnungen gehen in Begutachtung an EU-Kommission

Nun gehen die beiden finalen Verordnungen in die Begutachtung und zur Notifikation an die Europäische Kommission. Bundeskanzler Nehammer sieht im Vorhaben nicht nur die Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch die Endverbraucher als Profiteure. „Vollständige Transparenz“ bei Lebensmitteln sieht nun bald auch Köstinger gegeben.

Landwirtschaftskammer: „Längst überfälliger Schritt“

Die Landwirtschaftskammer spricht in einer Aussendung von einem „längst überfälligen Schritt“, wie Präsident Josef Moosbrugger zitiert wurde. „Wir müssen unsere heimische Qualität raus aus der Anonymität holen – im Sinne von bäuerlichen Familienbetrieben, Konsumenten und der allgemeinen Versorgungssicherheit“, so Moosbrugger.

Es sei „enorm wichtig, dass die Menschen sich bewusst für diese höhere Qualität – samt allen Mehrleistungen – entscheiden (…)“. Nun liege der Ball bei der EU-Kommission, „die Zeichen der Zeit zu erkennen, und – bevor es europäische Lösungen gibt – nationale Vorstöße wie die österreichische zuzulassen“, so Moosbrugger, der auf positive Beispiele in anderen Ländern verweist.

Der Bauernbund sprach in einer Aussendung von einem „entscheidenden Schritt, um regionale Wertschöpfung im Sinne der Bäuerinnen und Bauern zu stärken und Transparenz am Teller zu schaffen“.