Kein „Grüner Pass“ in Italien mehr erforderlich

Über zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie unternimmt Italien weitere Schritte zur Lockerung der Beschränkungen. Mit dem heutigen Tag ist in Italien der „Grüne Pass“ nicht mehr erforderlich. Das bedeutet, dass die 2-G- und 3-G-Pflicht entfällt. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden keinen „Grünen Pass“ mehr vorweisen müssen, um Zugang zum Arbeitsplatz zu haben. Die 3-G-Pflicht gilt weiter für den Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Für das Gesundheitspersonal bleibt bis Ende 2022 eine Impfpflicht erhalten. Am 15. Juni fällt auch eine noch geltende Impfpflicht für Italiener im Alter von über 50 Jahren. Die Maskenpflicht in Italien ist um Mitternacht gefallen, sie bleibt allerdings bis zum 15. Juni im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Kinos und Theatern sowie bei allen Veranstaltungen und Sportwettkämpfen in geschlossenen Räumen obligatorisch. Auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen muss Mundschutz weiter getragen werden.