Abzocke mit italienischen Verkehrsstrafen

Nach einem Urlaub im Ausland erhält so mancher Autolenker einen Strafzettel. Kommt dieser Bußgeldbescheid nicht von einer Behörde, sondern einer privaten Inkassofirma, raten Verbraucherschützer zur Vorsicht: Die privaten Geldeintreiber stellen oft stark überhöhte Forderungen, auch wenn sie gar nicht dazu berechtigt sind. Manchmal wird eine Strafe auch mehrfach eingefordert, obwohl sie längst beglichen wurde oder verjährt ist.

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