Anspruch auf Sozialhilfe für Flüchtlinge offen

Der von der Regierung angekündigte Anspruch auf Sozialhilfe für Ukraine-Flüchtlinge ist noch offen. Obwohl ÖVP-Klubobmann August Wöginger das vorige Woche angekündigt hatte, führte ÖVP-Integrationssprecher Ernst Gödl heute verfassungsrechtliche Bedenken ins Treffen und kündigte weitere Verhandlungen an.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hatte Wöginger am Dienstag bei der Präsentation der Neuregelung der Sozialhilfe angekündigt, dass man den Anspruch auf Sozialhilfe für Ukraine-Flüchtlinge in einem „separaten Sondergesetz“ regeln werde. Sie würden damit den Asylberechtigten gleichgestellt.

Gödl stellte dazu im Ö1-Mittagsjournal fest: „Die ursprünglich beabsichtigte Lösung ist auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen.“ Das müsse noch geklärt und auf Regierungsebene verhandelt werden.

Der ÖVP sei es aber jedenfalls wichtig, dass Familienleistungen gewährt werden. Es müsse auch mit den Ländern geklärt werden, wer welche Leistungen finanziert. Für die Sozialhilfe sind die Länder zuständig, die Asylgrundversorgung zahlt zu 60 Prozent der Bund und zu 40 Prozent die Länder.