BAK-Reform „covidbedingt verzögert“: Kritik von NEOS

Über die Evaluierung des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ist wenig bekannt. Seit der Reformankündigung im Jahr 2020 ist es eher leiser um die Antikorruptionsbehörde geworden. In einer aktuellen Anfragebeantwortung hielt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fest, dass sich der Prozess „covidbedingt weiter verzögert“ habe.

Man sei allerdings „trotz der vielfältigen Herausforderungen der vergangenen Zeit nach wie vor auf einem guten Weg“. Fragen von NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper nach möglichen gesetzlichen Änderungen, nach einem Zeitplan und nach Personen, die an der Reform beteiligt sind, beantwortete Karner nicht.

Gegenüber ORF.at sagte die Abgeordnete, dass man Ausflüchte bei parlamentarischen Beantwortungen gewöhnt sei. Das „Verweigern von Antworten“ nehme in letzter Zeit wieder zu. „Der Grund ist für uns klar: Der Minister findet keine Argumente mehr, warum die überfälligen Reformen immer noch ausbleiben und die Regierung nur ankündigt, aber auch hier mal wieder ihr Versprechen nicht umsetzt“, so Krisper weiter.

Lange Vorlaufzeit

Das BAK ist nach eigener Definition für die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zuständig, also für Amtsdelikte wie Amtsmissbrauch und Bestechung. Dabei arbeitet das Bundesamt unter anderem mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zusammen.

Anfang 2021 sagte der damalige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), dass die Reform des BAK „weit fortgeschritten“ sei. In einer Anfragebeantwortung wenige Monate zuvor hielt der Ressortchef fest, dass mit einem schriftlichen Evaluierungsbericht „entsprechend der Projektplanung frühestens ab Spätherbst 2020 zu rechnen“ sei.

Keine weiteren Details zum Chefposten

Zudem ist seit mehr als zwei Jahren der BAK-Chefposten interimistisch besetzt. Mitte März wurde die Leitung ausgeschrieben, weil der bis dahin versetzte frühere BAK-Direktor dem Vernehmen nach auf eine Rückkehr verzichtet hatte. „Mehrere Bewerbungen“ seien eingelangt, hieß es zuletzt aus dem Innenressort auf ORF.at-Nachfrage.

Für weitere Details verwies ein Sprecher auf die spätere Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums. Auch die aktuelle Anfragebeantwortung lieferte keine neuen Details. Eine konkrete Zahl der Bewerbungen nannte Karner nicht.

„Regeln in Bezug auf den Ablauf des Anhörungsverfahrens gibt die Gesetzgebung per se keine vor; die in § 2 Abs. 2 BAK-G angeführten Personen werden nach dem Abschluss der Tätigkeiten der Begutachtungskommission schriftlich über deren Ergebnis informiert und um Stellungnahme gebeten“, hieß es weiter.

Erfahrung auf Leitungsposten erforderlich

Kurz nach der Versetzung des früheren BAK-Direktors Anfang 2020 wurde Lukas Berghammer mit der vorübergehenden Leitung der Behörde betraut. Wenig später dürfte Otto Kerbl den Posten geschäftsführend übernommen haben – wann genau, ist unklar.

Personen, die Leitungsfunktionen vorübergehend ausüben, haben für gewöhnlich gute Chancen, einen ausgeschriebenen Job zu erhalten. So wird auch für den BAK-Chefposten zum Beispiel „Erfahrung in der Leitung einer großen und/oder bedeutenden Organisationseinheit“ vorausgesetzt.