Zadic will Bestellung von OGH-Spitze reformieren

Das Justizministerium will die Bestellung der Präsidenten des Obersten Gerichtshofs reformieren. Das bestätigte gestern das Ressort gegenüber ORF.at – zuerst berichtete der „Standard“ darüber. Für die Besetzung der OGH-Spitze soll künftig ein eigener Personalsenat geschaffen werden.

Bisher konnte das Justizressort den Präsidenten und Vizepräsidenten direkt bestellen. Der OGH hatte die anstehende Reform selbst befürwortet. Anlass für die Änderung ist die Chataffäre rund um OGH-Vizepräsidentin Eva Marek, in der es um vermutete parteipolitische Postenbesetzungen geht. Marek wird morgen auch im ÖVP-U-Ausschuss als Auskunftsperson befragt.

Alte OHG-Forderung

Der OGH verwies deshalb Ende Jänner auf seine schon mehrmals gestellte Forderung, für die Planstellen der OGH-Präsidenten und -Vizepräsidenten einen Senatsvorschlag vorzusehen – bisher erfolge deren Bestellung „allein durch politische Organe“.

Die Umsetzung des Vorschlags läge wegen der dadurch gewährleisteten Transparenz nicht nur im Interesse aller Beteiligten, sondern wäre auch ein Gewinn für den Rechtsstaat, hieß es.

Zadic: „Letzte Lücken“ werden geschlossen

In einer schriftlichen Stellungnahme hielt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) fest, dass mit dieser Änderung „letzte Lücken“ in den richterlichen Besetzungsverfahren geschlossen werden. „Das sorgt für mehr Transparenz und Klarheit bei diesen wichtigen und höchst sensiblen Besetzungen“, so Zadic.

Die Justiz- und Verfassungssprecherin der Grünen, Agnes Prammer, hielt gegenüber ORF.at fest, dass mit der Neuregelung gewährleistet werde, „dass nur die bestgeeigneten Kandidaten und Kandidatinnen diese Ämter ausüben werden“. Das sei nicht nur wichtig für das OGH-Präsidentenamt selbst, sondern auch eine „weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz“.

Personalsenat soll empfehlen

Künftig sollen dem Personalsenat die fünf gewählten Mitglieder des OGH-Außensenats angehören. Zusätzlich soll die Beteiligung der drei gewählten Mitglieder des OGH-Personalsenats die bestmögliche Beurteilung der erforderlichen fachlichen Kompetenzen der Kandidaten und Kandidatinnen gewährleisten. Den Vorsitz soll der dienstälteste Präsident bzw. die dienstälteste Präsidentin führen.

Die gesetzlichen Änderungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes sind bereits seit Ende April in Begutachtung. Bis Mitte Mai können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Anschließend wird sich der Ministerrat damit befassen und eine Regierungsvorlage durchwinken.