Eltern beklagen Betreuungsprobleme an Gymnasien

Seit 2019/20 gilt für neu in den Dienst eintretende Lehrerinnen und Lehrer ein neues Dienstrecht. Darin vorgesehen ist, dass sie verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen können.

Im Freizeitteil dürfen sie am Nachmittag aber nicht mehr eingesetzt werden, hier sollen stattdessen Freizeitpädagoginnen und -pädagogen zum Einsatz kommen. In der Praxis führt die Neuregelung zu Betreuungsproblemen an den Gymnasien, klagt der Bundeselternverband.

Schuldirektorinnen und -direktoren schlagen daher vor, das neue Lehrerdienstrecht (pd-Schema) so zu ändern, dass eine Realstunde Unterricht zwei Freizeitbetreuungseinheiten umfasst und dass Pädagogen wieder im Einvernehmen in diesen Stunden eingesetzt werden können. Von der Lehrergewerkschaft wird diese Forderung unterstützt.

Zu wenig attraktiv

Der Hintergrund: Vor allem an den ganztägigen AHS finden sich zu wenige Freizeitpädagogen. Schuld seien die unattraktiven Rahmenbedingungen, so AHS-Lehrergewerkschafter Herbert Weiß (FCG). Der Job sei nicht gut bezahlt. Dazu komme, dass an den Gymnasien zwar während der Mittagsbetreuung punktuell viel Personal benötigt wird, am Vormittag und am Nachmittag aber nur sporadisch für einzelne Stunden.

Gleichzeitig geht die Zahl an Lehrerinnen und Lehrern im alten Dienstrecht, die weiter im Freizeitteil arbeiten dürfen, u. a. wegen der aktuellen Pensionierungswelle zurück. Unterm Strich bleibt zu wenig Personal für den Freizeitteil.

Gleiches Problem an Pflichtschulen

Auch an den Pflichtschulen kämpfe man mit einem Freizeitpädagogenmangel, sagt der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG). Dort ist das Problem laut Weiß nicht so akut, weil in der Regel Gemeindebedienstete die Aufgabe als Freizeitpädagoginnen zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben übernehmen. Damit sei der stundenweise Einsatz leichter umsetzbar und eine Beschäftigung möglich, von der man auch leben könne.

Mindestens 12.000 Kinder an über 100 Schulen sind laut einer Umfrage des Bundesverbands der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen Österreichs (BEV) an den AHS von den Personalengpässen im Freizeitteil betroffen. Folge dieses „Betreuungsnotstands“: Anstatt etwa in der Mittagsbetreuung Aufgaben zu erledigen, müssen Kinder an den betroffenen Standorten das Schulhaus verlassen. Schülerinnen und Schüler unter 14 dürfen sich dort nämlich ohne Aufsicht nicht aufhalten.