Zadic sieht in Rücktritt „persönliche Entscheidung“ Aichers

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat den überraschenden Rückzug der Justiz-Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher heute nur knapp kommentiert: „Der Verzicht von Gabriele Aicher auf das Amt der Rechtsschutzbeauftragten ist eine persönliche Entscheidung, die ich zur Kenntnis nehme“, meinte die Ministerin in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.

Aicher hatte die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre kritisiert. Später wurde bekannt, dass sie sich bezüglich des damaligen Statements von der Kanzlei Ainedter beraten hatte lassen, die auch einen Beschuldigten in der Inseratenaffäre vertritt. Nun gab Anwalt Manfred Ainedter in der ORF-Sendung „Report“ bekannt, dass Aicher in einem eingeschriebenen Brief ans Justizministerium ihr Ausscheiden mit 30. Juni angekündigt hat.

Ainedter: Vorwürfe „unberechtigt“

Anwalt Ainedter machte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und deren „unberechtigte“ Vorwürfe in der Causa verantwortlich und meinte, seine Mandantin sei psychisch „fertig“. Die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hatte den Ausschluss der Rechtsschutzbeauftragten aus allen Ermittlungen die „Ibiza-Affäre“ betreffend gefordert.

Vrabl-Sanda wollte im „Report“ nicht ausführlich auf den Rücktritt eingehen, verteidigte sich aber gegen den Vorwurf, ihre Behörde habe die Rechtsschutzbeauftragte mehr oder weniger „gemobbt“. Bei allem, was bekanntgeworden sei, würde es – trotz des ohnehin schon schlechten Bildes der Strafjustiz in der Öffentlichkeit – ein viel verheerenderes Bild abgeben, wenn die WKStA solche Vorfälle nicht aufzeigt.

Ausschreibung soll zeitnah erfolgen

Eine Abberufung Aichers wäre übrigens nicht möglich gewesen. Sie ist seit April 2021 im Amt und gemäß Strafprozessordnung (STPO) auf drei Jahre bestellt. Die Position sollte nun ab 1. Juli neu besetzt sein, ansonsten würden in der Zwischenzeit die Stellvertreter die Aufgaben wahrnehmen.

Die öffentliche Ausschreibung werde „zeitnah“ erfolgen, teilte das Justizministerium auf APA-Anfrage mit. Nach dem Einlangen der Bewerbungen verfasst ein Gremium – bestehend aus dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages – einen gemeinsamen Vorschlag, der dann ans Justizministerium übermittelt wird.