U-Ausschuss befragte Staatsanwalt im Pilnacek-Verfahren

Der ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss hat heute auch jenen Staatsanwalt befragt, der von der Wiener Anklagebehörde der Innsbrucker Staatsanwaltschaft dienstzugeteilt wurde und dort die Ermittlungen gegen den mittlerweile suspendierten Justizsektionschef Christian Pilnacek und den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, sowie den ehemaligen ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter betreut.

Das Verfahren fing 2019 gegen unbekannte Täter an, berichtete die Auskunftsperson (AP). Auf Basis eines Chats mit Brandstetter habe sich ein Anfangsverdacht gegen Brandstetter und Pilnacek ergeben, in weiterer Folge dann gegen Fuchs. Das Verfahren sei nach Innsbruck abgetreten worden, weil dort bereits eine Prüfung gegen Pilnacek anhängig gewesen sei – nach einer Delegierung, wie die AP vermutete.

Das Verfahren gegen Pilnacek werde mittlerweile nur in Innsbruck geführt, so der Staatsanwalt. Die Dienstzuteilung sei in dem Verfahren üblich. Zu einer möglichen Einflussnahme durch Fuchs oder Pilnacek habe er keine Wahrnehmung. Dass Fuchs Pilnacek Akten zu einer Anfangsverdachtsprüfung gegen Pilnacek, die auch Verschlussache war, weitergeleitet hat, sei nicht üblich. Die Staatsanwaltschaft informiere Angezeigte, führte der Staatsanwalt aus.

Pilnacek bei Sicherstellung „im Rahmen emotional“

Bei der Sicherstellung der Geräte im Büro Pilnaceks sei dieser etwas emotionaler gewesen, aber im „üblichen Rahmen“, sagte der Staatsanwalt auf Fragen von Christan Ries (FPÖ). Pilnacek habe sich zwei Nummern notieren wollen, bevor er das Handy abgab. Über die Hausdurchsuchung bei Pilnacek habe er niemandem berichtet, anlässlich der Sicherstellung der Geräte gab es zeitgleich eine Info an die OStA Wien.

Christian Ries (FPÖ)
ORF.at/Roland Winkler

Ries zitierte aus den Unterlagen, dass Fuchs über die Einvernahme durch die AP ungehalten war. Er selbst habe keine Weisung von der OStA Wien erhalten, solange das Verfahren in Wien geführt worden war, so der Staatsanwalt weiter. Von der OStA Innsbruck gab es eine Weisung. Er selbst fühle sich im Fall gegen Fuchs, der als Leiter der OStA Wien dort sein Vorgesetzter ist, nicht befangen.

Fälle per Zufallsgenerator zugeteilt

Den Fall habe er per Zufall erhalten, so der Staatsanwalt, in Wien würden Fälle per Zufallsgenerator zugeteilt. Er gab auch an, dass es zu Pilnacek einen Vorhabensbericht gebe, weitere Fragen dazu wurden wegen des laufenden Verfahrens aber nicht zugelassen.

Gefragt nach der Beschwerde Pilnaceks gestern im Ausschuss, wonach dieser keine Einsicht in seine Daten aus Handy und E-Mails hat und deswegen zahlreiche Fagen nicht beantworten wollte, sagte der Staatsanwalt, dass das auch bei der OStA „durchexerziert“ worden sei. Es gebe dazu auch gerichtliche Entscheidungen, wonach Pilnacek Einsicht in die Ermittlungsakten habe, aber darüber hinaus keine Einsicht erhalte.