Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel soll 2023 kommen

Die Einführung einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für Fleisch, Milch und Eier soll mit 2023 in Kraft treten. Die beiden finalen Verordnungen gehen nun in Begutachtung, gab Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach dem heutigen Ministerrat bekannt.

Die allgemeine Gastronomie ist davon vorerst ausgenommen. Sobald ein Kontrollsystem etabliert ist, stehe aber einer Ausweitung auf weitere Bereiche nichts mehr im Wege, so Köstinger.

Auch für Hauptzutaten in verarbeiteten Lebensmitteln

Vorgesehen ist die Kennzeichnung der Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier. Das sind jene Zutaten mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel oder solchen, die der Konsument üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert.

Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Bei Milch, wo das Tier gemolken wurde. Und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.

Lebensmittelhersteller sollen auf der Verpackung von verarbeiteten Produkten wie Wurst oder Mayonnaise die Herkunft der Produkte angeben. Kantinen, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, müssen die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.