Nehammer-Aussage kostete Verbund und EVN an Börse Milliarden

Die beiden börsennotierten Stromversorger Verbund und EVN haben binnen eines Tages über 5,4 Mrd. Euro an Marktwert verloren. Grund waren Aussagen von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), darüber nachzudenken, deren Gewinne abzuschöpfen.

Da Verbund und EVN zu rund 80 Prozent in öffentlichem Eigentum stehen, reduzierte sich der Wert der von der öffentlichen Hand gehaltene Anteile beim Verbund um 4,1 Mrd. Euro und bei der EVN um 260 Mio. Euro.

Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands für Anleger (IVA), sagte heute zur APA, es handle sich vorerst nur um Überlegungen. Als „gelernter Österreicher“ warte er vorerst ab, ob das tatsächlich kommt und ob das rechtlich überhaupt möglich wäre.

Beckermann erinnerte den Kanzler an die Aktionärsstruktur der beiden Unternehmen. Sowohl bei EVN als auch beim Verbund halte die öffentliche Hand 80 Prozent, dadurch könnten ohnehin 80 Prozent der Gewinne abgeschöpft werden. Für den Kapitalmarkt sei die Aussage dennoch „Gift“ gewesen, weil sie Vertrauen zerstört habe. Es baue niemand ein Windrad, wenn er sich nicht darauf verlassen könne, die Gewinne behalten zu dürfen.

Negative Auswirkung auf Energiewende

Diesen Punkt spricht auch Martin Jaksch-Fliegenschnee von der IG Windkraft an. Wenn rückwirkend in den Markt eingegriffen wird, verschlechtere das die Rahmenbedingungen für die Energiewende.

Österreich habe bisher als relativ sicher gegolten, was die Investitionssicherheit betrifft. Wäre das künftig nicht mehr der Fall, würde sich das negativ auf die Finanzierung von Windparks auswirken.

Zweifel an Rechtmäßigkeit

Die Professorin und Vorständin des Instituts für Finanzrecht an der Universität Wien, Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, bezweifelte gestern in der ZIB, dass eine Gewinnabschöpfung rechtlich hält – sofern sie nur teilstaatliche Unternehmen betrifft.

„Wenn man nur die teilstaatlichen Energieversorger erfassen würde, dann würde das natürlich eine Ungleichbehandlung bedeuten, und den Grund dafür sehe ich nicht, und daher wäre das auch verfassungsrechtlich nicht unproblematisch.“ Eine allgemeine Sondersteuer hingegen wäre zulässig, sagte sie auch im „Standard“.