Weiter Kritik an Überprüfung von Geldern aus Härtefallfonds

Die Kritik an der Überprüfung der Bezieherinnen und Bezieher von CoV-Hilfen aus dem Härtefallfonds im Auftrag der Wirtschaftskammer reißt nicht ab. Insgesamt sollen etwa 2.500 Kleinst- und Einpersonenunternehmen stichprobenartig überprüft werden. Der Durchschnittsbezug pro Antrag habe nur 1.100 Euro betragen, die Beantwortung des Überprüfungsfragebogens koste aber auch zumindest 1.000 Euro, kritisierte der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) heute.

Auch von blauer Seite hatte es schon Kritik an der „Schikane“ gegeben. Der SWV Wien hatte aber auch einen Steuerberater beauftragt, den Fragebogen mit 110 Fragen zu durchleuchten. „Mit einem geschätzten Zeitaufwand von mindestens fünf Beraterstunden werden sich die Kosten durch die Zuhilfenahme eines Steuerberaters auf mindestens 1.000 Euro belaufen. Je nach Datenlage kann dieser Betrag auch höher ausfallen.“ Grundsätzlich geht es um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Erlangung der CoV-Hilfe aus dem Härtefallfonds.

SWV setzt auf Petition

Auch seien die gesetzten Fristen unklar formuliert „und dürften zahlreiche Unternehmer unter großen Zeitdruck setzen“. Der Bogen sei unstrukturiert aufgebaut. So bekomme man durch „die Flut der Fragen den Eindruck, vor einer unüberwindbaren Aufgabe zu stehen“. Das betreffe kleine Firmen ohne eigene Buchhaltung. „Das Beschaffen/Bereithalten der Nachweise über die Stammdaten (Frage 1-35) und diese digital vorzubereiten ist für viele eine Herausforderung, die sie oft nicht allein lösen können.“

Fazit des SWV: „Diesen unstrukturierten Fragebogen auszufüllen ist für einen durchschnittlichen Kleinunternehmer nicht ohne Unterstützung eines Beraters zu bewerkstelligen. Die Kosten, die durch die Zuhilfenahme eines Steuerberaters entstehen, werden über 1.000 Euro betragen und das auch nur, sofern der Unternehmer bereits in derselben Kanzlei die Buchhaltung führen lässt und die Nachweise für die Stammdaten bereits digital vorliegen hat.“ Nun wird mit einer Petition reagiert, in der Betroffene ihren Unmut kundtun sollen.