Grabenwarter sieht Verordnungen „erheblich verbessert“

Präsident Christoph Grabenwarter tritt Kritik an Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) über Coronavirus-Schutzmaßnahmen entgegen. Aufgabe des VfGH sei es nicht, wissenschaftliche Studien zu bewerten, sondern den Vorgang zur Erlassung der Verordnung zu prüfen. Und da habe es eine „erhebliche“ Verbesserung gegeben, sagte Grabenwarter Samstag in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“. Für sinnvoll hielte er eine „Abkühlphase“ für die Berufung von Regierungsmitgliedern an den VfGH.

Insgesamt sind beim VfGH bisher rund 800 CoV-Beschwerden eingegangen, 600 davon sind bereits erledigt, und 100 waren erfolgreich, berichtete Grabenwarter. Nicht erfolgreich waren zuletzt Beschwerden gegen die „Lockdowns für Ungeimpfte“. Zuletzt gab der Gerichtshof bekannt, dass eine Beschwerde auch zum zweiten dieser Lockdowns als inhaltlich nicht begründet abgewiesen wurde – weil die verhängten Maßnahmen angesichts der Infektionslage zulässig waren.