Explosion in Erdgasstation: Vier bedingte Haftstrafen

Der Prozess um die Explosion in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) in Niederösterreich vom Dezember 2017 mit einem Toten und 22 Verletzten hat heute am Landesgericht Korneuburg mit Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst für vier Personen geendet. Es setzte bedingte Haftstrafen im Ausmaß von jeweils zehn Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Acht der zwölf Beschuldigten wurden freigesprochen.

Im Fall der Verurteilung bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet wurden laut der Richterin die große Anzahl der Verletzten und der entstandene hohe Sachschaden. Mildernd wirkten sich der ordentliche Lebenswandel der Beschuldigten sowie das Wohlverhalten seit der Tat aus. Weiters ins Treffen geführt wurde auch die lange Verfahrensdauer.

Auch Unternehmen angeklagt

Abgeschlossen war das Prozessfinale heute noch nicht. Im Anschluss an die Urteilsverkündung gegen die zwölf beschuldigten Personen halten die Rechtsvertreter der vier nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz angeklagten Unternehmen laut Plan ihr jeweiliges Abschlussplädoyer. Danach soll es auch in diesen Fällen zur Urteilsverkündung kommen. Den Firmen droht jeweils eine Geldbuße.

Die Explosion in der Erdgasstation hatte sich am 12. Dezember 2017 ereignet. Es entstand ein Schaden von rund 50 Millionen Euro.