Transparenzsenat übt Kritik an Entwurf zu Parteiengesetz

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat den Gesetzesentwurf zum Parteiengesetz in seiner Stellungnahme kritisiert.

„Etliche“ der neuen Bestimmungen würden nicht den für eine gesetzmäßige Vollziehung erforderlichen Grad an Bestimmtheit und Klarheit aufweisen. Eine „gründliche Überarbeitung“ erscheine insbesondere im Hinblick auf die bei gesetzwidrigem Handeln drohenden Sanktionen geboten, schreibt der beim Kanzleramt angesiedelte Senat.

Entwurf „begünstigt Umgehungskonstruktionen“

„Auffällig“ sei auch, dass der Entwurf in „diversen grundlegenden Fragen nicht oder nicht ausreichend auf die bisherige, nunmehr schon beinahe zehnjährige Entscheidungspraxis des UTPS“ Bedacht nehme sowie „Umgehungskonstruktionen begünstigt“, heißt es in der auf der Parlamentswebsite veröffentlichten Stellungnahme.

Als „befremdlich“ bezeichnet es der Senat, dass „eine erhebliche Erweiterung“ seiner Zuständigkeiten im Rahmen möglicher Verwaltungsstrafverfahren und Geldbußenverfahren vorgeschlagen werde, dabei aber nicht auf „den zu erwartenden wesentlich erhöhten administrativen und personellen Aufwand“ des UPTS eingegangen werde.

Koalition will Beschluss vor Sommer

Die Koalition hat die Einigung auf eine Reform der Parteifinanzen bereits im Februar vorgestellt; der Entwurf zur Novelle des Parteiengesetzes wurde von den Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne vor drei Wochen im Nationalrat eingebracht und dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Das Paket soll am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Die Koalition peilt einen Beschluss noch vor dem Sommer an, braucht dazu aber eine Zweidrittelmehrheit und damit die Unterstützung von SPÖ oder FPÖ.

Der Ende April vorgelegte Gesetzesentwurf soll mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien bringen. So soll etwa der Rechnungshof echte Prüfbefugnisse bekommen, das Strafmaß für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze soll erhöht und der von den Parteien jährlich vorzulegende Rechenschaftsbericht um Angaben zu Vermögen und Schulden erweitert werden.

Außerdem sind spezielle Berichte über Wahlwerbungsausgaben vorgesehen, ebenso erweiterte Veröffentlichungspflichten in Bezug auf Inserateneinnahmen, die Einführung eines öffentlichen Parteienregisters, neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten und klare Regeln in Bezug auf parteinahe Organisationen. Auch die Spendenregeln sollen adaptiert werden, etwa was die Grenze für anonyme Spenden und was Spenden an Personenkomitees betrifft.