Bund und Länder einig über „Kindergartenmilliarde“

Bund und Länder haben sich auf eine neue 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung geeinigt. Die neun Landeshauptleute unterzeichneten heute Vormittag bei der Landeshauptleutekonferenz in Bregenz ein neues Papier, das bis gestern verhandelt worden war.

In den nächsten fünf Jahren werden jährlich 200 Mio. Euro in die Elementarpädagogik fließen. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach von einem Meilenstein in der Frauen- und Familienpolitik.

Aktuelle Regelung läuft Ende August aus

Grundzüge der Einigung waren bereits am Vorabend der Konferenz bekanntgeworden. Eine Einigung war deshalb „dringend“, weil die aktuelle Regelung Ende August ausläuft. Zuletzt hatten die Länder noch 125 Mio. (2018/19) bzw. 142,5 Mio. (2019/20 bzw. 2021/22) vom Bund erhalten. Die Mittel, die bis 2027 an die Länder gehen, sind für Kindergartenpflichtjahr, Ausbau des Angebots und Sprachförderung vorgesehen. Zudem können die Länder diese Gelder flexibler als bisher einsetzen.

80 Mio. Euro jährlich sind für das Pflichtjahr reserviert (bisher 70 Mio. Euro jährlich), bei den übrigen 120 Mio. Euro ist weiter eine Kofinanzierung von Bund und Ländern vorgesehen. Etwa die Hälfte davon wird in den Ausbau des Angebots gehen, vor allem für die unter Dreijährigen, sowie etwa ein Fünftel für die sprachliche Frühförderung. 30 Prozent davon soll in den beiden Bereichen flexibel einsetzbar sein, bisher waren das zehn Prozent.

„Es war klar und wichtig, dass wir eine Folgevereinbarung brauchen“, stellte Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) als aktueller Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz fest. Die getroffene Lösung werde sich insbesondere auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirken. Das wurde von Familienministerin Raab unterstrichen. „Wir müssen in die Fläche und in die Wahlfreiheit kommen“, sagte sie.

Die Förderung der Institutionen hänge etwa an der Flexibilität der Öffnungszeiten (45 oder mehr Stunden pro Woche; mindestens 47 Wochen pro Jahr). Bei den unter Dreijährigen liege die Betreuungsquote bei 29,9 Prozent, diesen Wert wolle man verbessern. Die sprachliche Frühförderung sei auch angesichts von 70.000 Flüchtlingen aus der Ukraine wichtig, sagte Raab.

Kopftuchverbot wird aufgehoben

Nicht mehr enthalten ist in der 15a-Vereinbarung die Länderverpflichtung zu einem Kopftuchverbot in Kindergärten. Raab bedauerte ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs, hielt aber fest: Ein Kopftuchverbot im Elementarbereich wäre rechtswidrig. „Ich halte es für grundsätzlich falsch, wenn Vier- und Fünfjährige ein Kopftuch tragen. Aber wir leben in einem Rechtsstaat“, so Raab. Dass von der ursprünglich geforderten „Kindermilliarde“ pro Jahr „nur“ 200 Mio. Euro übrig geblieben sind, wollte sich die Ministerin nicht schlecht reden lassen. Es werde so viel Geld „wie noch nie“ in die Elementarpädagogik investiert.