Rechtsschutzbeauftragte Aicher wird in U-Ausschuss befragt

Im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss wird derzeit die Rechtsschutzbeauftragte im Justizministerium, Gabriele Aicher, befragt. Sie hatte nach heftiger Kritik aus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihren Rückzug von ihrem Posten per 30. Juni angekündigt.

Aichers Kritik richtete sich im Vorfeld dieser Entwicklung etwa gegen die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre. Zudem warf Aicher Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vor, sie würde versuchen, ihre Weisungsungebundenheit zu umgehen, indem Zadic ihr klar gemacht habe, sie solle „keine WKStA-Angelegenheiten mehr machen“.

Gabriele Aicher im U-Ausschuss, ÖVP Untersuchungsausschuss
ORF.at/Lukas Krummholz
Aicher (r.) bei ihrer Ankunft vor dem Ausschusslokal

„Karriere nicht Pilnacek zu verdanken“

Einleitend gab Aicher im U-Ausschuss äußerst wortreich an, die Vermutung, sie sei Teil eines schwarzen oder türkisen Netzwerks, „entbehrt jeder Grundlage“. Auch habe sie ihrer Karriere nicht dem suspendierten Justizsektionschef Pilncacek zu verdanken. Aicher führte aus, dass sie „entsetzt“ gewesen sei über die heimliche Tonbandaufnahme sowie über die Interpretation der harmlosen Aussagen in der Dienstbesprechung zum Eurofighter-Verfahren („Setzts euch z’samm und daschlogts es“). Auch sei sie entsetzt gewesen über die Tatenlosigkeit mehrerer Justizminister (Aicher erwähnte Josef Moser, Clemens Jabloner und Zadic).

Jeder „potenzieller Verräter von Amtsgeheimnissen“

Die ersten Monate in ihrer Rolle als Rechtsschutzbeauftragte seien gut verlaufen. Doch aufgrund der Veröffentlichungen von Dokumenten aus dem Akt habe sich ergeben, dass jeder, der den Akt in Händen gehalten habe, als „potenzieller Verräter von Amtsgeheimnissen“ angesehen werde. Sie habe sich daher um Rechtsbeistand auch für ihre Mitarbeiterinnen gekümmert.

Nach Angriffen rund um ihre Beschwerde gegen das Vorgehen der WKStA rund um die Peilung der Journalistenhandys habe sie sich beraten lassen („Das ist mein Recht gewesen“). Dass der Kanzleipartner ihres Rechtsvertreters einen Beschuldigten in einem ihr unbekannten „Ibiza“-Verfahren vertreten habe, sei ihr damals nicht bekannt gewesen. Doch verwies Aicher auf die freie Anwaltswahl als Grundrecht.

„Mediale Diffamierung“

Ihr zu unterstellen, dass sie ihre Beschwerde gegen die von der WKStA beantragte Peilung mit Hilfe einer Anwaltskanzlei erstellt habe, weise sie aufs Schärfste zurück, so Aicher. Sie orte „mediale Diffamierung“, daher sei ihr die Fortsetzung der Arbeit als Rechtsschutzbeauftragte „nicht zuzumuten“, weswegen sie ihren Verzicht erklärt habe.

Sie habe ihre Beschwerde eingebracht, der medial veröffentlichte Beschluss zur Handypeilung sei ein anderer gewesen als jener, der ihr vorgelegen sei. Es habe da schon Angriffe gegeben – Kollegen seien zu ihr gekommen und hätten gemeint, sie brauche sich keine Hoffnung auf eine Wiederbestellung machen. Dabei habe sie nur ihre Arbeit gemacht, wie sie damals gesagt hätte, so Aicher. Danach sei ihr „heiß und kalt geworden“.

Aicher: WKStA hat „große Fangruppe“

Auch beklagte sich Aicher über die Einvernahmen, diese seien für die Mitarbeiter „schrecklich“, auch bei Zeugeneinvernahmen verhalte sich das so. Aicher sprach von einer großen Fangruppe der WKStA, sogar T-Shirts mit der Aufschrift „I love WKStA“ würden verkauft, gab sie an. Scherzhaft habe sie gemeint, sie wolle so etwas auch für ihre Rolle: „Ich glaube, ich wäre mit dem T-Shirt ‚I love Rechtsschutz‘ besser dran gewesen.“